Ein Sicherheitsmitarbeiter kann fristlos entlassen werden, wenn er seine Aufsichtspflicht in schwerem Maße verletzt. Der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VDAA) verweist im entsprechenden Fall auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 17 Sa 810/15). Der Sicherheitsmitarbeiter war in einer Münzprägeanstalt angestellt und war für die Kontrolle der Mitarbeiter im Bereich des Produktionsausganges zuständig. Die Mitarbeiter müssen ein Drehkreuz passieren, wenn sie diese Abteilung verlassen möchten. Dabei werden sie nach dem Zufallsprinzip von dem eingesetzten Wachpersonal überprüft. Der Kläger schaltete den Zufallsgenerator aus und verließ seinen Kontrollposten, ohne einen anderen Angestellten zu informieren. Mitarbeiter konnten während in dieser Zeit unbeaufsichtigt den Produktionsbereich verlassen. Dabei wurde Gold im Wert von 74.000 Euro gestohlen.
Die daraufhin folgende fristlose Kündigung hat der Mitarbeiter vor Gericht angefochten und bekam vom Arbeitsgericht zuerst Recht. Eine Abmahnung sei in diesem Falle angemessener. Das Landesgericht jedoch erkannte die Kündigung als wirksam an. Der Mitarbeiter habe das besondere Interesse an effektiven Sicherheitsmaßnahmen verletzt, indem er sich aus dem Kontrollbereich entfernte und diesen unbewacht ließ.