Die Zuger Kantonalbank hat ihre Kreditvergaberichtlinien für günstigen Wohnraum gelockert. Diese Änderung erfolgt im Rahmen der vom Zuger Regierungsrat im September 2024 verabschiedeten „Wohnpolitischen Strategie 2030“. Durch diese Anpassung können Wohnbaugenossenschaften von verbesserten Konditionen profitieren.
Verbesserte Finanzierungsbedingungen für Genossenschaften
Im Detail bietet die Zuger Kantonalbank den Wohnbaugenossenschaften im Kanton bei neuen Finanzierungen höhere Belehnungsgrenzen sowie eine weniger strenge Tragbarkeitsberechnung an. Die Bank hat sich für diese Fördermassnahmen als freiwilligen, privatwirtschaftlichen Beitrag entschieden, um den Bau von preisgünstigem Wohnraum im Kanton Zug aktiv zu unterstützen.
Unterstützung der kantonalen Wohnungspolitik
Mit dieser Initiative reagiert die Zuger Kantonalbank auf die wohnungspolitischen Ziele des Kantons und leistet einen konkreten Beitrag zur Förderung bezahlbaren Wohnraums in einer Region, die für ihre hohen Immobilienpreise bekannt ist. Die Massnahme unterstreicht die Rolle der Kantonalbank als regionaler Wirtschaftspartner, der lokale Entwicklungen unterstützt.
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