Wer ein Darlehen aufgenommen hat und nicht korrekt über seine Rechte informiert wurde, kann dieses mit dem Widerrufsjoker vorzeitig kündigen. Wie die Interessengemeinschaft (IG) Widerruf berichtet, treffen Kunden dabei auf zwei grundlegende Arten von Banken:
1 – Kompromissbereite Geldhäuser, die sich auf einen unkomplizierten außergerichtlichen Einigungsversuch einlassen.
2 – Knallharte Geldhäuser, die ihren Kunden nahelegen, sie doch zu verklagen, wenn sie frühzeitig aus dem Vertrag raus wollen.
Gerade die Deutsche Bank, die DKB und die Commerzbank gehören zur zweiten Art von Banken. Für die Kunden stellt sich dann die Frage, ob sich ein Prozess gegen die eigene Bank überhaupt lohnt. Auf der einen Seite gibt es das Kostenrisiko bei einem Klageverfahren, auf der anderen Seite könnten die Zinsen ansteigen, bis man endlich aus dem Vertrag herausgekommen ist. Dann ist der Kostenvorteil, den man sich aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen verspricht, schlicht und ergreifend nicht mehr vorhanden.
IG Widerruf zeigt Weg auf, um Zinsnachteile zu umgehen
Während sich das Kostenrisiko, sofern keine leistende Rechtsschutzversicherung greift, kaum wegdiskutieren lässt, sieht es beim Zinsrisiko schon anders aus. So gibt die IG Widerruf, die seit gut einem Jahr besteht, an, dass man mit seinen Kunden, die sich durch einen Kooperationsanwalt der IG Widerruf vertreten lassen, folgenden Weg geht:
1 – Prüfung, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist.
2 – Ist dies nicht der Fall, muss Klage eingereicht werden.
3 – Bei einem Finanzierungspartner der IG Widerruf wird ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung eingeholt.
Sobald das Angebot, aus dem auch der Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung hervorgeht, vorliegt, kann der eigentliche Klageweg bestritten werden. In der Regel dürften die Kunden den Prozess gewinnen und vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden. Sofern sich die Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt nicht geändert haben oder gar weiter gesunken sind, kann die klassische Anschlussfinanzierung genutzt werden.
Sind die Zinsen dagegen gestiegen, können Kunden durch das vorliegende Angebot einen Zinsschaden nachweisen. Dieser Zinsschaden kann der Bank angelastet werden, da sie zu der zeitlichen Verzögerung geführt hat, indem sie nicht sofort dem Wunsch des Kunden auf Widerruf des Vertrags nachgekommen ist. Die Kunden können jetzt die Banken auf Ausgleich des entstandenen Zinsschadens verklagen – allerdings wird dafür ein zweites Klageverfahren nötig.
Noch keine konkreten Erfahrungen
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die IG Widerruf noch nicht von erfolgreichen Fällen nach diesem Schema berichten kann. Einerseits laufen viele Verfahren noch, andererseits gibt es die Interessengemeinschaft erst seit knapp einem Jahr. Zusätzlich ist der Zinsanstieg bisher noch nicht so stark ausgefallen, dass ein signifikanter Zinsschaden nachgewiesen werden konnte.
Sinnvoll ist die frühzeitige Einholung eines Kreditangebots auf jeden Fall. Inwieweit die Richter dem Gedankengang der IG Widerruf folgen werden, muss aber abgewartet werden. Deshalb rät auch die Interessengemeinschaft, dass man das Angebot einer Bank, die sich außergerichtlich einigen will, annehmen sollte. Dies gelte selbst dann, wenn sich im Kreditvergleich zeige, dass man nicht das Maximum herausgeholt habe, sondern lediglich ein Kompromiss zwischen den Interessen von Bank und Kunde getroffen wurde.