Wissen: Was versteht man unter der Sperrfirst Arbeitslosengeld?

Die Sperrfrist in Bezug auf das Arbeitslosengeld ist eine Strafe, die die Agentur für Arbeit in bestimmten Szenarien gegen Arbeitslose verhängt und die eine vorübergehende Verweigerung der Leistungen zur Folge hat.

Typische Gründe und die entsprechenden Sperrfristen für Arbeitslosengeld

Die Sperrfristen für das Arbeitslosengeld können eine unterschiedliche Dauer aufweisen, die abhängig von dem dafür verantwortlichen Grund ist. So drohen bei einer eigens vorgenommenen oder einer selbstverschuldeten Kündigung sowie bei einem Aufhebungsvertrag Sperrfristen von 12 Wochen. Wenn man eine Arbeit ablehnt bzw. Eingliederungsmaßnahmen ablehnt oder abbricht drohen beim ersten Mal 3 Wochen, beim zweiten Mal 6 Wochen und danach auch 12 Wochen. Zudem gibt es Serrfristen von 2 Wochen bei unzureichenden Eigenbemügungen und 1 Woche bei einem Meldeversäumnis oder auch einer verspäteten Meldung als Arbeitssuchender. Kann man spezielle Härtefälle nachweisen, ist es durchaus möglich, die verhängten Sperrfristen zu reduzieren.

Auswirkungen der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld

Wird man mit einer Sperrfrist belegt, hat das enorme finanzielle Auswirkungen. Während dieser Zeit erhält man nämlich kein Arbeitslosengeld, sodass man dann aufgrund des nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnisses kein Einkommen zur Verfügung hat. Zudem ist es von großer finanzieller Tragweite, dass sich nicht nur der Bezug von Arbeitslosengeld verzögert, sondern gleichzeitig auch die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld um die Sperrzeit reduziert wird. Somit bekommt man nicht nur später Geld, sondern in der Gesamtheit auch weniger. Hinzu kommt auch noch, dass man auch als Arbeitsloser versicherungspflichtig ist, was die gesetzliche Krankenversicherung angeht. Somit muss man bei einer verhängten Sperre den ersten Monat selber den Krankenversicherungsbeitrag zahlen und außerdem steht einem während der Sperre auch kein Krankengeld zu.

Wie kann man die Sperrfrist für Arbeitslosengeld verhindern?

Es gibt aber auch Situationen, wo die eigene Kündigung aus besonderen Gründen erfolgte, aufgrund der man eine Sperre durch das Arbeitsamt umgehen kann. Das ist der Fall, wenn man schon eine neue Stelle in Aussicht oder sogar schon eine entsprechend feste Zusage hat. Selbst wenn es dann doch nicht klappen sollte, hat man die entstehende Arbeitslosigkeit nicht zu verantworten. Wenn der Chef wiederholt nicht, zu wenig oder zu spät das Gehalt zahlt, führt eine deswegen ausgesprochene Kündigung nicht zu einer Sperrfrist und auch das Zusammenziehen mit seinem Partner als Grund für eine Aufgabe der Stelle sorgt nicht für eine Verweigerung des Arbeitslosengeldes. Immer häufiger kommt es auch dazu, dass man mit der Arbeit überfordert ist und vor allem psychische Probleme lassen dabei den Job schnell zur Hölle werden. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall kündigen und sich am besten ein medizinisches Attest ausstellen lassen. Dann hat man keine Sperrfrist zu befürchten. Am besten ist es natürlich immer, einen neuen Job zu finden, bevor man kündigt, um erst überhaupt nicht auf das Areitslosengeld angewiesen zu sein.

Vorsicht vor einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag

Auch ein Aufhebungsvertrag ist mit Vorsicht zu genießen, denn auch wenn es nicht direkt eine eigene Kündigung und oft auch ein Angebot des Arbeitgebers ist, sieht das Arbeitsamt ein Mitverschulden, weil man ja dem Aufhebungsvertrag nicht hätte zustimmen müssen. Demnach kann es auch zu Sperrfristen kommen, weshalb man bei Gedanken über einen Aufhebungsvertrag am besten mit der Agentur für Arbeit reden sollte, um sich diesbezügliaten zu lassen und abzusichern. Hier können nämlich auch wichtige Gründe dafür sorgen, dass eine Sperrung nicht zu befürchten ist.

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