Wissen: Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Variante, mit der man im Zusammenspiel mit seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Rente für den Ruhestand aufbauen kann. Gerade vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Rente alleine kaum ausreichen wird, um das Alter ohne finanzielle Einbußen genießen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Eigenschaften der betrieblichen Altersvorsorge als zusätzliches Standbein.

Wie hoch ist die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, in dem man bis zu einem bestimmten Betrag durch die monatlichen Beiträge sein zu versteuerndes bzw. das sozialversicherungsfreie Einkommen reduzieren kann. Das hat dann eine Reduzierung der Abzüge durch den Arbeitgeber für Steuern und Sozialabgaben zur Folge, was wiederum sogar – je nach Höhe der Beiträge – zu einem höheren Nettoeinkommen führen kann. Grundlage für den maximalen Beitrag, der auf diese Art und Weise staatlich gefördert wird, ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Deutschen Rentenversicherung. Bis zu 4 Prozent dieser Bemessungsgrenze darf der Beitrag zur bAV betragen, was im Jahr 2017 zum Beispiel bei einer BBG von 6.350 Euro zu einem monatlich geförderten Beitrag von 254 Euro (3.048 Euro im Jahr) führte.

Die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Für die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge gibt es die fünf Durchführungswege Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder Pensionskasse. Die Direktzusage und die Unterstützungskasse sind arbeitgeberfinanzierte Durchführungswege, bei denen das Geld der Firma in die Hand genommen wird, um den Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge zu finanzieren. Bei der Direktzusage übernimmt der Arbeitgeber die Anlage und Verwaltung der investierten Gelder, bei der Unterstützungskasse wird diese Aufgabe an rechtlich selbstständige Einrichtungen weitergegeben. Bei Pensionsfonds handelt es sich um externe Einrichtungen, denen die volle Verantwortung für die gewinnbringende Anlage der Beiträge zur bAV übertragen wird. Bei der Direktversicherung und der Pensionskasse handelt es sich um Durchführungswege, die meist oder zumindest zu einem Teil arbeitnehmerfinanziert und sich von der Konstellation für den Arbeitgeber als viel komfortabler erweisen. Im Hintergrund stehen dabei meistens große Lebensversicherer, die sich nicht nur um eine optimale Anlage und Verwaltung kümmern, sondern meistens auch mit Sonderkonditionen für die Belegschaft aufwarten. Seit dem Jahr 2018 bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz zudem neue Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge, von denen vor allem kleinere Unternehmen und weniger verdienende Arbeitnehmer profitieren sollen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der bAV

Der Arbeitnehmer hat verschiedene Vorteile, denn er profitiert zum einen von einer zusätzlichen Rente, die für den sorgenfreien Ruhestand von großer Bedeutung ist, und kann zusätzlich finanzielle Vorteile während der Laufzeit verzeichnen. So werden für betriebliche Altersvorsorgeverträge häufig Sonderkonditionen vereinbart, sodass höhere Renten zu erwarten sind, als wenn man sie privat abschließen würde. Durch das Verrechnen der Beiträge mit dem Bruttoeinkommen wird automatisch das sozialversicherungspflichtige und das zu versteuernde Einkommen reduziert, sodass die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben geringer werden. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls dann von geringeren Sozialabgaben, die sich ja auch am entsprechenden Einkommen der Mitarbeiter orientieren. Gleichzeitig tut er mit dem Angebot der betrieblichen Altersvorsorge etwas für die Motivation der Angestellten und erzeugt damit auch eine gewisse Mitarbeiterbindung, die für ein langfristiges Geschäft von großer Bedeutung ist.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel?

Um eine Unverfallbarkeit der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen und somit einen Anspruch auf das Geld zu haben, gilt seit dem 1. Januar 2018 die Regel, dass man drei Jahre im Unternehmen gewesen sein muss und beim Wechsel des Arbeitgebers mindestens 23 Jahre alt ist. Vor dem Jahr 2018 galt eine Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren als Voraussetzung. Beim Bestehen einer Direktversicherung kann man diese meistens zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort weiter besparen, es sei denn der neue Arbeitgeber möchte nicht zu viele unterschiedliche Verträge bedienen müssen. Solche Verträge kann man dann auch privat weiter mit Beiträgen befüllen (ohne finanzielle Vorteile) oder auch beitragsfrei stellen. Zudem hat man immer die Möglichkeit, das angehäufte Guthaben eines Vertrags auf einen neuen Vertrag bei neue Chef übertragen zu lassen. Hier kommt es allerdings häufig zu Verlusten und Übertragungskosten.

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