Im Rahmen der Steuererklärung hat man sehr viele Möglichkeiten, diverse Kosten, die in dem entsprechenden Veranlagungszeitraum angefallen sind, steuerlich geltend zu machen, um seine Steuerlast zu reduzieren. Hier sind vor allem die Werbungskosten für viele eine attraktive Position, um verschiedenste Rechnungen abzusetzen. Neben dem einzelnen Angeben der verschiedenen Posten und Beträge besteht auch immer die Möglichkeit, die Werbungskostenpauschale zu nutzen.
Welche Werbungskosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die man steuerlich geltend machen kann, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Hierfür müssen diese Kosten aber in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Beruf stehen, mit dem das Einkommen erzielt wird, für das man die Steuern reduzieren möchte. Die Vielfalt ist dabei nahezu grenzenlos, was natürlich auch an den vielen verschiedenen Berufen und Tätigkeiten liegt. Anbei soll aber ein Überblick über die wichtigsten Werbungskosten helfen zu verstehen, um welche Art von Ausgaben es sich handelt. So sind immer die Fahrten zur Arbeit ein Fall für die Werbungskosten, wobei es keine Rolle spielt, ob man den Weg zur Arbeit mit dem eigenen Fahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln bestreitet. Abgesetzt werden können zusätzlich auch die Reisekosten im Falle einer Dienstreise. Rechnungen für alles, was man an Arbeitsmitteln oder Bekleidung für die Ausübung des Jobs benötigt, können ebenfalls steuermindernd eingesetzt werden. Bei Bekleidung ist es allerdings wichtig, dass es sich Sachen handelt, die eindeutig dem Beruf zuzuordnen sind, wie zum Beispiel ein Laborkittel oder auch bestimmte Sicherheitsschuhe. Absetzbar sind auch Ausgaben für bestimmte Fachliteratur sowie auch bestimmte Beiträge für berufsbedingte Versicherungen, Gewerkschaften oder Berufsverbände sowie Kontoführungsgebühren. Je nachdem kann auch ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden und im Zusammenhang mit einem neuen Job kann man auch prüfen, ob man Umzüge, Bewerbungskosten oder auch die Kosten für eine zweite Ausbildung als Werbungskosten angeben kann. Man hat also sehr viele Möglichkeiten, die alleine kaum zu überschauen sind. In dem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass auch Ausgaben für einen Steuerberater oder ein Steuerprogramm von der Steuer abgesetzt werden können.
Welche Rolle spielt die Werbungskostenpauschale?
Vielen Leuten ist es aber dennoch zu teuer, einen Steuerberater in Beschlag zu nehmen, und oft auch zu nervig, viele Quittungen über das Jahr zu sammeln, um sie steuermindernd einsetzen zu können. Eine praktische Alternative kann dabei die Werbungskostenpauschale sein. Ohne Angaben von Ausgaben und Einreichen von Quittungen wird dabei jedem steuerpflichtigen Arbeitnehmer eine Pauschale an Werbungskosten von 1.000 Euro zugesprochen. Dafür ist bei der Steuererklärung einfach nur darauf zu achten, dass man nirgends ein Kreuzchen setzt und auch keinen betrag angibt.
Wann lohnt sich die Variante der Werbungskostenpauschale?
Wer sich die attraktive Methode zu eigen macht, durch keinerlei Angaben, die Werbungskostenpauschale in Anspruch zu nehmen, sollte dabei nie vergessen, dass der steuerlich geltend gemachte Betrag bei diesen festgelegten 1.000 Euro liegen wird. Die Werbungskostenpauschale lohnt sich also nur dann, wenn die Werbungskosten des zu betrachteten Jahres unter 1.000 Euro liegen oder diesen Betrag nur so gering überschreiten, dass man lieber eine geringere Summe absetzt als den zeitlichen und nervenraubenden Aufwand mit dem Sammeln von Rechnungsbeträgen zu betreiben. Wer nicht genau weiß, wie hoch die Werbungskosten werden können, tut gut daran, alleine schon die Fahrtkosten zu berechnen. Denn jeder einfache Kilometer zur Arbeit wird für jeden Arbeitstag mit 0,30 Cent berechnet, sodass viele einen Großteil der 1.000 Euro schon alleine durch diesen Posten erreichen oder überschreiten.