Wissen: 4 wichtige Fakten zur Pfändungsfreigrenze 2018

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Der Mensch braucht Geld um zu leben und dabei ist es besonders wichtig, die laufenden Kosten für die Lebenshaltung jederzeit finanzieren zu können. Schwierig wird das für Menschen, die sich aufgrund zahlreicher Kredite und sonstiger Verbindlichkeiten verschuldet haben und einen Großteil des Einkommens eigentlich zur Rückführung der Schulden verwenden müssten. Damit auch bei Zwangsvollstreckungen und Pfändungen noch Geld zum Leben vorhanden ist, gibt es die so genannte Pfändungsfreigrenze.

Was bedeutet die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze bildet einen Wert, bis zu dem einen das erzielte Einkommen zur Verfügung steht, ohne dass von diesem Teil etwas gepfändet werden darf. Berücksichtigt werden dabei sämtliche Einkommen aus Arbeitsverhältnissen sowie auch pfändbare Sozialleistungen. Hierbei müssen vor allem die Arbeitgeber Acht geben, dass sie bei bestehenden Lohnpfändungen dem Arbeitnehmer trotzdem immer den ihm zustehenden Pfändungsfreibetrag überweisen. Auch Banken müssen die Pfändungsfreigrenze beachten, wenn der Verschuldete ein so genanntes Pfändungsschutzkonto eröffnet hat.

Was ist das Pfändungsschutzkonto?

Das Pfändungsschutzkonto, welches häufig umgangssprachlich auch als P-Konto bezeichnet wird, ist eine besondere Vereinbarung bei der Form der Kontoführung, die mit der Bank vereinbart werden muss, was meistens mit einer höheren Kontoführungsgebühr verbunden ist. Diese zusätzliche Gebühr lohnt sich aber für diejenigen, die von Pfändungen auf ihrem Konto bedroht sind. Mit einem Pfändngsschutzkonto hat man nämlich im Rahmen seiner Pfändungsfreigrenze 14 Tage lang das Recht, über sein Geld zu verfügen, ohne dass die Bank es aufgrund erfolgter Kontopfändungen sperrt und den Gläubigern bereitstellt.

Wie ermittelt man die persönliche Pfändungsfreigrenze?

Die Höhe der Pfändungsfreigrenze kann man der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen, die sich zum 1. Juli 2017 geändert hat und nun höhere Freigrenzen bereithält. Die Tabelle gibt dabei exakt an, für welche Einkommensbereiche welche Beträge pfändbar sind, sodass man sich im Umkehrschluss schnell ausrechnen kann, wie viel des Einkommens einem auf jeden Fall zur freien Verfügung bleibt. Bis zu einem Einkommen von 1.139,99 Euro ist man laut der Tabelle komplett vor Pfändungen geschützt. Danach wird das Einkommen in verschiedene Staffelungen unterteilt, wobei sich der pfändbare Betrag dann auch noch an eventuell unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt orientiert. So ist man zum Beispiel bei einer unterhaltsberechtigten Person vor Pfändungen geschützt, wenn man unter 1.570 Euro verdient, und wenn sogar zwei unterhaltsberechtigte Personen nachzuweisen sind, entsteht erst ab einem Einkommen von 1.800 Euro ein pfändbarer Betrag. Alle Einkommen, die 3.475,79 Euro übersteigen, sind in voller Höhe pfändbar.

Was passiert bei Änderungen der Pfändungsfreigrenze?

Im Juli 2017 sind die Pfändungfreigrenzen geändert worden und dabei um ca. 5,5 % erhöht worden. Bei diesem positiven Wert für Schuldner stellt sich die Frage, inwieweit sich diese Änderungen sofort auf bestehende Einsätze dieser Grenze auswirken. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Bank müssen die Änderungen automatisch umsetzen und entsprechend weniger Geld vom Einkommen einbehalten. Hier muss der Schuldner also nichts tun, was anders ist als bei Freibeträgen, die durch ein Gericht oder eine Vollstreckungsstelle anhand der Pfändungsfreigrenzen festgesetzt wurden. Hier muss der Schuldner selber aktiv werden, damit die entsprechenden Stellen bei geänderten Freigrenzen auch neue Berechnungen durchführen.

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