Der Widerruf eines im Internet abgeschlossenen Kaufvertrages ist gültig, wenn er fristgemäß erfolgt. Dabei spielt generell der Grund für den Widerruf keine Rolle. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stritten sich eine Händlerin und ein Käufer. Es ging um den Kauf zweier Matratzen, die der Käufer nach der Transaktion bei einem anderen Anbieter günstiger entdeckte.
Daraufhin wollte er den Differenzbetrag unter Berufung auf die Tiefpreisgarantie der Verkäuferin erstattet bekommen. Als diese darauf nicht einging, widerrief der Kunde seinen Kauf und sendete die bereits bezahlte Ware zurück. Als die Händlerin den Widerruf für unwirksam erklärte, reichte der Matratzenkäufer Klage ein. Und bekam recht. Der BGH entschied, dass der Widerruf fristgemäß erfolgt sei. Der Beweggrund des Kunden, einen günstigeren Preis erzielen zu wollen, stehe dem nicht entgegen, so ARAG-Experten (BGH, Az.: VIII ZR 146/15).