Das vorwiegende Ziel von Aktiengesellschaften ist ohne Frage das Erzielen und Vergrößern von Gewinnen. Da die Aktionäre durch ihr Investment zu einem Anteilseigner des Unternehmens werden, sollen sie in guten wirtschaftlichen Zeiten auch am Gewinn einer Aktiengesellschaft beteiligt werden und das nicht nur durch einen Kursanstieg der Aktie an der Börse. Zu diesem Zweck wird im Rahmen der jährlich stattfindenden Hauptversammlung festgelegt, welcher Anteil des erwirtschafteten Gewinns des Unternehmens an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll.
Dieser Teil des Gewinnes auf eine Aktie heruntergerechnet stellt dann die so genannte Dividende dar. Die Höhe der Dividende ist immer von verschiedenen Faktoren abhängig, zu denen unter anderem der erzielte Gewinn, die allgemeine Konjunkturlage, die Ertragskraft des Unternehmens sowie auch dessen Dividendenpolitik gehören. Es gibt durchaus auch Aktiengesellschaften, die keine Dividende ausschütten, was zum einen natürlich an fehlenden oder nicht ausreichenden Gewinnen liegen kann. Zum anderen kommt es auch häufig vor, dass die erzielten Überschüsse komplett im Unternehmen bleiben und eingesetzt werden, um zum Beispiel neue Investitionen für die Zukunft zu tätigen.
Hier ist auch unbedingt festzuhalten, dass ein Aktionär kein Recht auf eine Dividende hat, sondern eine entsprechende Ausschüttung immer abhängig von der entsprechenden Entscheidung der Hauptversammlung ist, wo der Aktionär durch seinen Anteil aber in der Regel auch ein Stimmrecht besitzt. Für das Anrecht auf eine von der Hauptversammlung vereinbarte Dividende muss sich das entsprechende Wertpapier zu einem bestimmten Stichtag im Depotbestand befinden. Für die Ermittlung dieses Stichtags ist der so genannte Ex Tag entscheidend.
Ex Tag bezeichnet den Tag, an dem die Aktie an der Börse ohne ein Recht auf Dividende gehandelt wird. Bei deutschen Aktiengesellschaften liegt dieser Tag in der Regel am Tag, der auf die Hauptversammlung folgt. Demzufolge ist der Stichtag in Deutschland der Tag eben dieser Hauptversammlung und wer zu dem Zeitpunkt die Aktie im Depot hat, darf sich auf die Dividende freuen. Bei ausländischen Aktiengesellschaften gibt es teilweise abweichende Termine für den Ex Tag und auch den entsprechend daraus ermittelten Stichtag für das Anrecht auf eine Dividende.
In manchen Staaten gibt es dabei den so genannten Record Day und in Europa liegt der Stichtag dann einen Tag und beispielsweise in den USA zwei Tage davor. International gibt es auch Aktiengesellschaften, die sich nicht auf eine Ausschüttung beschränken, sondern auch halbjährlich oder sogar quartalsweise eine Dividende auszahlen. Am Ex Tag erfolgt dann die Umstellung der Aktie auf ein Wertpapier ohne Recht auf Dividende, was den als Dividendenabschlag bezeichneten Kursrückgang zur Folge hat. Da Kurse an der Börse in erster Linie durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden, kann dieser Dividendenabschlag einfach damit erklärt werden, dass die Anleger weniger Geld für eine Aktie investieren wollen, die keine Gewinnbeteiligung beinhaltet.
Im Zusammenhang mit der Dividende ist die Dividendenrendite ein attraktives Merkmal, das als Quotient aus Höhe der Dividende und dem Aktienkurs angibt, wie sich das investierte Kapital bei gleichbleibendem Kurs verzinst. Abzugrenzen ist die Dividende mit Ausschüttungen anderer Wertpapiere. So werden bei Investmentfonds auch Dividenden gezahlt, die entsprechenden Ausschüttungen können aber ebenso zinsartige Erträge sein, sodass man die Ausschüttung nicht mit einer Dividende gleichsetzen kann. Auch Ausschüttungen von so genannten Genussscheinen sind keine Dividenden, wobei Genussscheine von Aktiengesellschaften häufig mit Ausschüttungen in gleicher Höhe wie die Aktiendividende versehen werden.
