Hinter dem Begriff der Vorzugsaktie verbirgt sich eine Aktie, bei der der Aktieninhaber sein Stimmrecht als Aktionär verliert bzw. dieses gar nicht erst eingeräumt bekommt. Dafür wird er mit einer höheren Dividende entschädigt. Damit ist diese Aktienform das Gegenteil zur so genannten Stammaktie, die zwar mit einem Stimmrecht versehen ist, dafür aber eine geringere Dividende erhält. Darüber hinaus würde sie erst bedient werden, wenn die Ansprüche der Vorzugsaktionäre abgegolten wurden. Aus diesem Umstand resultiert auch der Name der Vorzugsaktie, denn sie genießt praktisch Vorzug oder Vorrang. Im Falle einer Liquidation des Unternehmens besteht zu dem auch die Möglichkeiten, die Vorzugsaktien mit einem höheren Rang auszustatten und somit das Risiko weiter zu vermindern. Diese Umstände machen eine solche Aktienform natürlich sehr attraktiv, so dass zahlreiche Anleger gerne bereit sind, dafür auf ihr Stammrecht zu verzichten und lieber die höheren Dividenden zu akzeptieren.
Für wen ist die Vorzugsaktie geeignet?
Aus Sicht zahlreicher Investoren eignet sich diese Aktie vor allem immer dann, wenn das Interesse an dem jeweiligen Unternehmen rein finanzieller Natur ist und auf das Stimmrecht als Aktionär ohnehin kein Wert gelegt wird. Für das ausgebende Unternehmen ergibt sich zu dem der Vorteil, dass die Kontrolle über das Unternehmen nicht aus der Hand gegeben wird, die Stimmrechte im Unternehmen oder bei einem kleinen Kreis von Aktionären verbleiben und das Eigenkapital trotzdem erhöht werden kann. Damit eignen sich solche Aktien auch gut, um einen finanziellen Engpass im Unternehmen zu überbücken. Ein weiterer Vorteil ist dabei, dass die Vorzugsdividenden zu einem späteren – individuell vereinbarten – Zeitpunkt nachgezahlt werden können. Verzinsungen von Anleihen müssten dagegen immer pünktlich gezahlt werden.
Die deutsche Rechtslage
Deutsche Aktien dieser Art sind partizipierend ausgestaltet und unterscheiden sich auf diese Weise von den limitierten angloamerikanischen Preferred Stock. Dabei unterliegen sie den Regelungen des § 14 Abs. 1 AktG, wonach die betreffenden Aktien die gleichen Rechte wie Stammaktien gewähren müssen, eine Ausnahme bildet das Stimmrecht. Damit ist eine solche Aktie in Deutschland auch am Bilanzgewinn anteilig partizipiert. Hier liegt ein weiterer Unterschied zu den Preffered Stock, denn diese partizipieren grundsätzlich nicht am anteiligen Bilanzgewinn. Weiterhin ist dieser vorrangige Dividendenvorzug in Deutschland immer kumulativ gestaltet. Das bedeutet: Fällt eine solche Aktie aus, so ist die Dividende nachzuzahlen, es sei denn die Aktionäre erklären sich zum Verzicht bereit. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das geltende Recht hier ein Sonderstimmrecht vor, das Vorzugsaktionäre und deren Ansprüche schützen soll, wenn ein zumindest 2jähriger Rückstand in der Ausschüttung bestehen sollte.