Was ist der elektronische Bundesanzeiger?

Bei der Frage nach dem elektronischen Bundesanzeiger ist zunächst einmal die Frage zu klären, was der Bundesanzeiger überhaupt ist. Es handelt sich dabei um ein Amtsblatt, das vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht wird und im Bundesanzeiger Verlag erscheint.

Der Bundesanzeiger fungiert neben dem Bundesgesetzblatt als Organ der deutschen Bundesbehörden für die Verkündung und Bekanntmachung und bis zum Jahr 2002 diente er zudem als Pflichtveröffentlichungsblatt sowohl für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen als auch für alle Handelsregistereintragungen und weitere Publikationen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen von Unternehmen. Das änderte sich im Jahr 2002, als dann der elektronische Bundesanzeiger, der kurz auch als eBAnz bezeichnet wird, ins Leben gerufen und zu einem eigenständigen Organ für Bekanntmachungen im Internet wurde.

Während amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen dem traditionellen Bundesanzeiger zustanden und im elektronischen Bundesanzeiger nur in gesetzlich geregelten Fällen publiziert wurden, fand man seit dieser Zeit gerichtliche und die sonstigen Nachrichten ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Es war aber deutlich erkennbar, dass der Trend immer schon dahinging, die Publikationen mehr und mehr ins World Wide Web und somit auf den elektronischen Bundesanzeiger zu übertragen. Im Jahr 2012 wurde dann ein freier elektronischer Zugang zum amtlichen Teil des Bundesanzeigers installiert und die bis dahin vorhandene Zweiteilung aufgehoben.

Von nun an gab es nur noch den Bundesanzeiger, in den sämtliche Inhalte des elektronischen Bundesanzeigers integriert wurden. Die Inhalte standen ab dann nur noch online zur Verfügung. Die Bereitstellung von Druckausgaben kann nur noch in Ausnahmefällen und gegen ein Entgelt beantragt werden. Der heutige Bundesanzeiger im Internet beinhaltet sechs Inhalte. Der Amtliche Teil befasst sich mit Veröffentlichungen von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen des Bundes.

Im Gerichtlichen teil findet man verschiedene rechtlich begründete Register wie das Klageregister sowie Informationen wie öffentliche Zustellungen, Beiladungen, Konkurse, Insolvenzverfahren und diverse Aufgebote. Der dritte Teil umfasst die Gesellschaftsbekanntmachungen, wie zum Beispiel Veröffentlichungen von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder auch Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit.

Rechnungslegungsunterlagen, Jahresfinanzberichte und sonstige Finanzberichte finden im vierten Teil Platz, während der fünfte Teil mit umfassenden Informationen zum Kapitalmarkt aufwartet, wie zum Beispiel Besteuerungsgrundlagen, Herkunftsstaaten, Aktienkurse, Eigengeschäfte von Führungskräften, Insiderinformationen oder Hinweise nach der Solvabilitätsverordnung. Zum Schluss wird man dann im sechsten Teil noch über verschiedene Bekanntmachungen wie Ausschreibungen oder Publikationen von Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Vereinen und Verbänden informiert und findet auch im Bereich Verschiedenes weitere Informationen.

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