Warentermingeschäft

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Ein Warentermingeschäft ist im Großen und Ganzen nichts anderes als ein normaler Terminkontrakt bzw. ein Termingeschäft, bei dem statt mit Wertpapieren mit Waren oder Dienstleistungen gehandelt wird. Trotzdem bleiben alle Merkmale eines regulären Termingeschäfts erfüllt. So müssen sich beispielsweise beide Vertragparteien verpflichten, die Erfüllung ihrer Leistungen auf einen Zeitpunkt festzusetzen, der mehr als zwei Werk- und Handelstage auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Weiterhin sollte auch angemerkt werden, dass der Warenterminhandel mehr oder weniger die „Urform“ der Termingeschäfte ist, denn ursprünglich fanden Termingeschäfte nicht mit Finanzinstrumenten, sondern mit Waren statt, die meist aus Übersee importiert wurden.

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