In Hinblick auf den Vorstand einer Aktiengesellschaft sollte immer das aktuell geltende Recht berücksichtigt werden, denn dieses kann von Land zu Land abweichen, so dass sich die hier gemachte Ausführung ausschließlich auf deutsches Recht bezieht. Demnach kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei eine Vorstandsbildung aus mindestens zwei Personen immer dann vorgeschrieben ist, wenn das jeweilige Grundkapital der AG mehr als drei Mio. EUR beträgt. Der Vorstand ist die Unternehmensinstanz, durch die die betreffende AG sowohl nach innen als auch nach außen und sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten wird.
Vorstand
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