Verwertungsaktien

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Hinter dem börsentechnischen Begriff der Verwertungsaktien verbirgt sich nichts Anderes als ein Synonym für so genannte Vorratsaktien, wobei diese beiden Synonyme inhaltlich auch mit den so genannten Verwaltungsaktien gleichzusetzen sind, bei denen es sich um ein weiteres Synonym handelt. Alle drei Begriffe bezeichnen also den gleichen Aktientyp. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Aktien, die auf der Grundlage eines im Vorfeld eingeräumten Rechts durch einen Dritten zur Verwaltung übernommen werden. Dabei haftet der Vermögensverwalter für die Einlage, denn diese Aktien sollen und dürfen nicht auf den freien Markt gelangen, bis die betreffende AG eine anderslautende Entscheidung trifft.

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