Der Verkaufsprospekt enthält die jeweiligen Bedingungen des betreffenden Fonds und muss gemäß dem deutschen Investmentrecht erstellt und ausgelegt werden. Der betreffende Anleger muss also vor dem eigentlichen Kaufabschluss die Möglichkeit der Kenntnisnahme des betreffenden Verkaufsprospekt erhalten. Somit muss der Verkaufsprospekt alle wichtigen Informationen enthalten, auf deren Grundlage eine Investmentbeurteilung möglich wird. Weiterhin muss er dem Anteilerwerber gemeinsam mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem jeweiligen Halbjahresbericht ausgehändigt werden, sofern ein solcher erstellt wurde bzw. erstellt werden musste. Liegt kein Halbjahresbericht vor – aus welchen Gründen auch immer – so genügt auch der Verkaufsprospekt gemeinsam mit dem Rechenschaftsbericht als Informationsgrundlage.
Verkaufsprospekt
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