Mit dem Veräußerungsgewinn (oder auch mit dem Veräußerungsverlust) wird im Steuerrecht der positive oder negative Unterschiedsbetrag im Sinne der Einkunftsarten bezeichnet. Dabei handelt es sich zudem um die Differenz zwischen den Herstellungskosten bzw. den Anschaffungskosten und dem Preis, der beim Verkauf eines Gutes oder einer Dienstleistung erzielt wurde. Wenn hier von einem Gut gesprochen wird, somit ist dabei ein Wirtschaftsgut und keine wertvolle Immobilie im Sinne des Immobilienrechts gemeint! Allerdings könnte auch diese natürlich einen Veräußerungsgewinn erzielen, wobei das Immobilienrecht hier aber ausdrücklich nicht Gegenstand der Betrachtung ist.
Veräußerungsgewinn
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