Sie kaufen eine Immobilie, nur um von deren Wertsteigerung beim Verkauf zu profitieren? Dann fällt die so genannte Spekulationssteuer an, wenn Sie die Wohnung oder das Haus nach weniger als zehn Jahren wieder verkaufen beziehungsweise in den letzten drei Jahren nicht selbst darin gewohnt haben. Bei Wertpapieren war das früher genauso: Wer sie nur ein Jahr oder kürzer gehalten hat, um die steigenden Kurse mitzunehmen, musste Spekulationssteuer beim Verkauf der Aktien bezahlen. Doch das hat sich geändert.
Wann noch Spekulationssteuer gezahlt werden muss
Spekulationssteuer fällt immer dann an, wenn es sich um ein so genanntes privates Veräußerungsgeschäften handelt, und die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde. Sie beträgt bei Immobilien zehn Jahre, kann aber auch deutlich kürzer sein: Nur bei einem Jahr nach dem Kauf liegt sie beispielsweise beim Verkauf von
· Goldmünzen oder -barren sowie andere Edelmetalle
· Antiquitäten
· Oldtimern oder
· Bitcoins.
Auf den Verkauf von Aktien fällt jedoch keine Spekulationssteuer mehr an, denn 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Sie ist in Paragraf 32 d des Einkommensteuergesetzes geregelt. Seither gehören Wertpapiergeschäfte nicht mehr zu privaten Veräußerungsgeschäften, sondern zählen zu Einkommen aus Kapitalvermögen. Die Konsequenz: Es gibt keine Spekulationsfrist mehr, und es fällt auch keine Spekulationssteuer mehr beim Verkauf von Aktien an. Dafür behalten die Finanzinstitute 25 Prozent Abgeltungssteuer ein – beispielsweise auf realisierte Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Die einbehaltenen Beträge werden an die Finanzbehörde abgeführt.
Wann auf den Verkauf von Aktien weder Spekulations- noch Abgeltungssteuer anfällt
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wer seine Wertpapiere vor 2009, also vor Einführung der Abgeltungssteuer, gekauft hat, kann diese noch immer steuerfrei veräußern. Spekulationssteuer fällt auf den Verkauf dieser Aktien auch nicht an.
Beim Verkauf gilt aber das so genannte „first in, first out“-Prinzip. Das heißt, dass die Aktien, die zuerst gekauft wurden, auch die ersten sind, die verkauft werden.
Ein Beispiel:
· Sie haben vor 2009 10 BASF-Aktien gekauft und nach 2009 20 weitere BASF-Aktien.
· Jetzt wollen sie 25 verkaufen.
· Dann werden das die zehn Aktien von vor 2009 und 15 von nach 2009 sein.
· Zehn BASF-Aktien verkaufen Sie also steuerfrei, auf die anderen 15 zahlen Sie Abgeltungssteuer.
Gut zu wissen: Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fallen beim Aktienverkauf auch noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Wie viel Steuer muss ich beim Aktienverkauf bezahlen?
Steuerart | Steuerhöhe |
Abgeltungssteuer | 25% |
Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer | 5,5% |
Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer (je nach Bundesland) | 8% beziehungsweise 9% |
Üblicherweise haben Anleger ein zweites Depot, um die vor 2009 gekauften Wertpapiere von den später gekauften zu trennen.
Steuern sparen mit Pauschbetrag
Jedem Bürger steht aber der so genannte Sparerpauschbetrag zu. Das bedeutet, dass er für Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu 801 Euro keine Steuern bezahlen muss. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen neben Dividenden und Zinsen eben auch der Verkauf von Aktien. Lässt sich ein Ehepaar bei der Einkommensteuererklärung übrigens zusammen veranlagen, verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag auf 1.602 Euro. Steuern werden also erst dann fällig, wenn Sie höhere Einkünfte aus Kapitalvermögen haben.
Der Sparerpauschbetrag wurde übrigens gleichzeitig mit der Abgeltungssteuer eingeführt. Um von ihm zu profitieren, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag abgeben. Seit der Einführung des Sparerpauschbetrags können Sie allerdings keine Werbungskosten mehr steuerlich geltend machen, die in Zusammenhang mit dem Aktienkauf stehen. Allerdings können Sie Verluste mit den Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen.
Weniger als 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen
Wer wenig verdient, und einen persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, kann bei der Steuer übrigens auch sparen. Denn wenn er bei der Einkommensteuererklärung die so genannte Anlage KAP ausfüllt, muss er nicht die volle Abgeltungssteuer von 25 Prozent bezahlen, sondern nur eine Steuer in der Höhe seines niedrigeren persönlichen Steuersatzes. Das kann beispielsweise bei Rentnern der Fall sein. Die Anlage KAP spielt bei der Einkommensteuererklärung immer dann eine Rolle, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden.