Sicherungsabtretung

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Die Sicherungsabtretung, die auch als Sicherungszession bezeichnet wird, gehört zu den so genannten bürgschaftsähnlichen Kreditsicherheit, wobei hier allerdings angemerkt sein sollte, dass diese Sicherungsabtretung oder auch Sicherungszession gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist und somit durchaus der individuellen Absprache zwischen dem betreffenden Kreditgeber und dem Kreditnehmer unterliegt. Beide Begriffe sind übrigens gleichbedeutend und können als Synonyme verwendet werden. Der Kreditgeber hat also verschiedene Möglichkeiten, um seinen Kredit zu besichern, wobei durchaus auch Rechte und Forderungen des Kreditnehmers an den jeweiligen Kreditgeber abgetreten werden können, um dessen Kredit zu bedienen.

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