Der Begriff Shareholder ist nichts Anderes als die englischsprachige Bezeichnung für einen Aktionär oder einen Anteilseigner, so dass alle drei Begriffe durchaus auch als Synonyme verwendet werden können. Eine weitere Bezeichnung, die als Synonym genutzt werden könnte, wäre die – ebenfalls englischsprachige – Bezeichnung Stockholder. Dabei besitzt ein Aktionär, Anteilseigner, Shareholder oder Stockholder auf Grund seines Beteiligungs- oder Anlagevolumens diverse Mitspracherechte, die natürlich um so höher sind, je mehr Anteile oder Aktien an einem betreffenden Unternehmen gehalten werden. Einzelheiten dazu sind in der Regel im Aktiengesetz umfassend geregelt.
Shareholder
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