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Sobald man einen Kredit aufnimmt, gerät man auch in die Verpflichtung, Schuldzinsen an den entsprechenden Kreditgeber zu zahlen. Was man darunter versteht, was dazu gehört und was es für Besonderheiten gibt, wird in Folgenden näher erläutert.
Was sind Schuldzinsen?
Als Gegenleistung für das Überlassen seines Geldes verlangt der Gläubiger – in den meisten Fällen das entsprechende Kreditinstitut – die Zahlung von Kreditzinsen. Diese werden anhand eines festgelegten Zinssatzes in Prozent von der Restschuld berechnet und in die monatliche Rate integriert. Diese Kreditzinsen werden auch in den so genannten Schuldzinsen zusammengefasst.
Gerade bei der Finanzierung einer Immobilie gehören zu den Schuldzinsen aber nicht nur die Kreditzinsen, sondern alle Aufwendungen, die zur Erlangung oder auch zur Sicherung des entsprechenden Kredites aufgebracht werden müssen. Schuldzinsen sind also alle für die Überlassung von fremden kapital notwendigen Kosten, sodass neben den Kreditzinsen auch die Nebenkosten, wie zu Beispiel Bereitstellungs- oder Bearbeitungsgebühren, für die Aufnahme des Kredites berücksichtigt werden.
Für diejenigen, die ein Haus finanzieren, um es zu vermieten, gilt der Vorteil, dass die Schuldzinsen als Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, weil sie dem Erzielen von Einkommen dienen.