Unter einem so genannten Schuldenschnitt versteht man einen Schuldenerlass in gewissem Umfang, der sich natürlich immer zu Gunsten des Schuldners auswirkt. Daher ist dieser Begriff auch eher dem Wirtschaftsrecht und Zivilrecht als der Börsenterminologie entlehnt. Auch gibt es hier einen engen Bezug zur Politik, denn in der Regel bezieht sich ein solcher Schuldenschnitt auf den Schuldenerlass gegenüber eines Staates, der in große finanzielle Probleme geraten ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nun nicht oder nur noch anteilig nachkommen kann. Der durchschnittliche Anleger hat mit Investitionen in dieser Größenordnung nichts zu tun.
Schuldenschnitt
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