Die Organhaftung ist ein Begriff, der nicht direkt aus der Börsenterminologie stammt, sondern seinen Ursprung im Wirtschaftsrecht hat. Immerhin meint diese Haftungsart, die Haftung einer so genannten Juristischen Person im Sinne einer Gesellschaft, wie einer GmbH oder einer AG, für eventuelle Fehler bzw. generell für das Verschulden ihrer (juristischen) Vertreter, wie beispielsweise des Vorstandes.
Somit hat ein Anleger mit der Organhaftung an sich wenig bis nichts zu tun, es sei denn, er wäre von eben diesen Fehlern betroffen und hätte daher beispielsweise einen Regressanspruch, in welcher Art dieser sich auch darstellen mag.