Underwriting bedeutet lediglich eine aktive Bankenbeteiligung an einer bevorstehenden oder derzeit in Gang befindlichen Emission, wobei der Umfang dieser Emission erstmal keine Rolle bei der Begriffsdefinition spielt. Wichtig ist an dieser Stelle nur, dass eine solche Beteiligung überhaupt stattfindet.
Die Bank geht dabei allerdings die Verpflichtung ein, einen bestimmten Anteil der betreffenden Wertpapiere selbst in ihren Bestand zu übernehmen, wobei eben dieser Umfang der Anteile individuell ausgehandelt werden kann. Diese Übernahmeverpflichtung greift aber nur in dem Fall, dass keine öffentliche Unterbringung der Wertpapiere gelingt. Erfolgt eine Unterbringung beim öffentlichen Publikum, so besteht keine Verpflichtung der Bank zur Übernahme.