Überzeichnungen kommen in der Regel bei Neuemissionen vor, denn mit dem Begriff wird der Sachverhalt bezeichnet, wenn mehr Anleger eine Platzierung zeichnen oder zeichnen wollen, als dies gemäß dem vorliegenden Angebot möglich wäre. Um für diesen Umstand eine Lösung zu finden gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das so genannte Losverfahren bemüht oder es wird mit einer prozentualen Zuteilung gearbeitet, so dass jeder interessierte Anleger gleich viele Aktien zeichnen kann.
Für welche der beiden Möglichkeiten sich ein ausgebendes Unternehmen entscheidet, liegt im eignen Ermessensspielraum, so dass die Anlageinteressenten hier keine Möglichkeit der Mitsprache haben.