Die vorrangige Aufgabe der so genannten Übernahmekommission ist die Ausübung einer Schiedsfunktion im Rahmen einer Übernahme. Dabei wird diese Kommision in der Regel durch die so genannte Börsensachverständigenkommission durch das Bundesministerium der Finanzen berufen und erledigt ihre Aufgabe in erster Linie in Zusammenhang und auf Hinblick des so genannten Übernahmekodex.
Daher kann hier ebenfalls wieder geschlussfolgert werden, dass diese Kommission vor allem für deutsche Übernahmen bzw. Übernahmen in Deutschland relevant ist und natürlich nicht in jedem Land eine Zusammenarbeit mit dieser Kommission stattfinden muss oder überhaupt in Frage kommt.