Liebe Leser,
bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist das Grundkapital in Anteile aufgeteilt. Diese werden auch Aktien genannt und an der Börse gehandelt. Das Ziel der Struktur einer Aktiengesellschaft liegt in der Beschaffung von Eigenkapital. Eine AG hat dabei eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet als juristische Person mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Und nur sie. Das bedeutet, dass Aktionäre nicht persönlich haften. Für wesentliche Entscheidungen der Aktiengesellschaft gibt es die Hauptversammlung. Hier versammeln sich Aktionäre und Aktionärsvertreter. Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien steht jedem Aktionär ein Rede-, Auskunfts- und Stimmrecht zu, wenn er nicht die Vorzugsaktie gewählt hat.
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