Wer seinem Chef Prügel androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf endete laut ARAG die entsprechende Drohung eines Straßenbauarbeiters mit einem Vergleich: Der Mann stimmte seiner fristgemäßen Kündigung bei 3 000 Euro Abfindung zu.
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach sogar den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Erschwerend war in dem Fall hinzugekommen, dass der Arbeiter bereits ein Jahr zuvor nach einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. Der Gekündigte hatte vergeblich argumentiert, der Umgangston sei allgemein rau gewesen. Zudem sei er von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden. Vor Gericht stimmte der Arbeiter letztendlich seiner Kündigung mit einer Abfindung zu (LAG Düsseldorf, AZ 7 Sa 1821/12).