Wie Max Herbst von der FMH-Finanzberatungbetont, sind die Banken nicht verpflichtet, die Kosten für die Zusatzpolicen in den Effektivzins mit einzupreisen. Grund dafür: Restschuldversicherungen werden auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Die Banken können also weiterhin mit den günstigen Kreditzinsen werben. Rechtlich keine Rolle spielt dabei, dass die Kunden durch die Zusatzpolice oft ein Vielfaches für ihren Kredit zahlen. Ebenso wenig ist es von Bedeutung, dass Kunden der Eindruck vermittelt wird, ohne Zusatzpolice würde ihnen kein Kredit gewährt werden.
Deshalb raten Experten, sich nicht vorschnell zu einer Unterschrift unter den Kreditvertrag hinreißen zu lassen. Vielmehr sollten Kreditnehmer sich Zeit für einen umfassenden Kreditvergleich nehmen und im Zweifel noch einmal bei den Verbraucherzentralen Rat suchen. Die prüfen die Kreditangebote genau und können Tipps für den Abschluss geben. Ratsam ist es ebenfalls, einen Kreditrechner zu nutzen, um die tatsächliche monatliche Belastung zu ermitteln.
Zusatzpolicen können widerrufen werden
Wer bereits auf die Zusatzpolicen angesprungen ist und diese abgeschlossen hat, dem sei gesagt, dass er das Recht hat, innerhalb der ersten 30 Tage nach Unterschrift die Police zu widerrufen. In der Regel bleibt von dem Widerruf der eigentliche Kredit unberührt. Max Herbst erklärt, dass die Bank den Kredit nicht kündigen darf, nur weil der Kunde sich gegen die Restschuldversicherung entschieden hat.
Ist der Widerruf nicht mehr möglich, kann die Police nicht mehr vollständig gekündigt werden. Jederzeit aber kann sich der Kreditnehmer von der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit verabschieden, die nämlich macht den größten Kostenblock in der Restschuldversicherung aus.