Wer als Freiberufler oder als Selbstständiger einen Kredit aufnehmen will, wird sich schnell vor großen Hürden sehen. Als Knackpunkte sind hierbei die Ratings der Banken und Basel II sowie Basel III zu nennen. Selbstständig Kredit aufzunehmen wird in der heutigen Zeit immer schwerer. Sehr hohe Anforderungen werden für einen Kredit Selbstständig gestellt, die oftmals kaum zu erfüllen sind oder einen enormen Zeitaufwand bedeuten.
Anforderungen der Banken, um selbstständig Kredit aufnehmen zu können
Die Anforderungen der Banken sind enorm hoch, wenn man als Selbstständiger Kredit aufnehmen will. Es müssen wesentlich mehr Unterlagen vorgelegt werden, als dies der Fall bei einem Angestellten ist. Selbstständige können in der Regel keine Gehalts- oder Lohnabrechnung vorlegen, trotzdem müssen sie der Bank einen Nachweis über ihr Einkommen vorlegen. Damit sie ihr Einkommen nachweisen können, müssen sie hierfür die neueste betriebswirtschaftliche Auswertung und die Bilanzen oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung von den drei letzten Jahren vorlegen.
Nur wer seit mindestens drei Jahren selbstständig ist, kann als solcher auch einen Kredit aufnehmen. Gründer haben in diesem Fall schlechte Karten, denn ihnen wird kaum die Chance geboten, den Kredit Selbstständig aufnehmen zu können. Denn sie können noch keine drei Jahresabschlüsse als Nachweis über ihr Einkommen vorlegen.
Trotzdem kann der Kredit selbstständig aufgenommen werden
Sind die bereits erwähnten Unterlagen bei der Bank eingereicht, heißt es erst einmal abwarten. Denn erst einmal findet eine sehr genaue Überprüfung statt, hier wird geprüft, wie sich die Wirtschaftslage des Antragstellers gestaltet und wie sich das Unternehmen in der Vergangenheit entwickelt hat. Häufig werden noch Sicherheiten verlangt, die als Forderungsabtretungen oder in Form von Barmitteln akzeptiert werden. Eine andere Form der Sicherheit kann genauso die Sicherheitsübereignung von Gebäuden, Anlagen und Co. sein.
Oftmals werden genauso Bürgschaften verlangt, wenn ein Kredit selbstständig aufgenommen werden soll. Die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften müssen hierbei für den Kredit mit ihrem privaten Vermögen bürgen. Handelt es sich dagegen um einen Einzelunternehmer, so muss dieser häufig noch einen zweiten Bürgen benennen können, idealerweise befindet er sich in einem Angestelltenverhältnis. Auch der Ehepartner kann als Bürge für den Kredit Selbstständig eingesetzt werden. Teilweise können sogar staatliche Förderungen für einige Projekte genutzt werden.