Nach Unternehmen oder News suchen

Kapitalertragssteuer

Lesedauer: 1 min

Hinter der so genannten Kapitalertragssteuer, die auch mit KESt abgekürzt wird, verbirgt sich nichts Anderes als eine Vorauszahlung auf die so genannte Einkommenssteuer. In Deutschland wäre hier ein Betrag von 25 % des bei einer Zahlung von Dividenden ausgeschütteten Betrages fällig, so dass es sich durchaus lohnen kann, über entsprechende Maßnahmen zur Verringerung, wie eine Verlegung des Steuersitzes, nachzudenken und diese ggf. mit einem versierten Rechtsanwalt zu besprechen.

Sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird dieser Betrag nämlich automatisch durch die Kreditinstitute entrichtet, sofern der Steuersitz des betreffenden Bankkunden in Deutschland liegt. Mit einem anderweitigen Steuersitz kann dieser Betrag also durchaus legal gesenkt werden.

Weitere Wissens-Artikel
Prop Trading: Wie funktioniert das?

Was ist Prop Trading? Handeln wie ein Profi – aber mit dem Kapital einer Firma, nicht mit dem eigenen Geld?...

Weiterlesen
Was sind die Millennials?

Der Name Millennials erinnert an die Bezeichnung der Jahrtausendwende, als man immer vom Millennium sprach. Genau diesen Ursprung hat auch...

Weiterlesen
Buchtipp des Tages: Sell in May and go away?- Von Jessica Schwarzer

SELL IN MAY AND GO AWAY? von Jessica Schwarzer* ist der erste Teil einer kleinen Buchserie meiner Lieblingsautorin. In diesen beiden Büchern SELL...

Weiterlesen