Die aktuelle Niedrigzinsphase lässt die Herzen von Kreditnehmern höher schlagen. Schließlich können sie derzeit so günstig wie nie finanzieren. Insbesondere beim Hauskauf lassen sich so enorme Kosten einsparen. Doch ganz so einfach ist die Darstellung der aktuellen Marktlage dann doch nicht. Denn gerade Kreditnehmer, die schon vor einigen Jahren ein Darlehen abgeschlossen haben, müssen sich derzeit ärgern. Sie zahlen nämlich wesentlich mehr, als es heute üblich wäre. Dabei muss das nicht sein.
Viele Darlehensverträge fehlerhaft
Das geht aus einer Untersuchung hervor, die von der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt wurde. Bereits im August hieß es darin, dass 300 der damals untersuchten Kreditverträge fehlerhaft seien. Das heißt, sie sind unwirksam. Mittlerweile wurden über 2.000 unterschiedliche Verträge unter die Lupe genommen – die Zahl der fehlerhaften Verträge ist dabei noch gestiegen. Nur ein Drittel der Verträge seien in Ordnung, zwei Drittel könnten als unwirksam betrachtet werden.
Insgesamt wurden über 20 verschiedene Verstöße in den Verträgen festgestellt. So wurden Baufinanzierungen entdeckt, bei denen formale Fehler auftraten, wie zum Beispiel folgende:
• Widerrufsbelehrung wurde nicht, wie vom Gesetz vorgeschrieben, mit grafischen Mitteln hervorgehoben.
• Bank hat keine Anschrift im Vertrag genannt, obwohl ein Widerruf telefonisch nicht möglich ist.
• Fristen wurden falsch gesetzt oder völlig vergessen.
Was können Darlehensnehmer tun?
Wer bei der Finanzierung von Immobilien solch gravierende Mängel im Vertrag entdeckt, hat gute Chancen, diesen aufzulösen. Fehler in der Widerrufsbelehrung beispielsweise sorgen dafür, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Auch Jahre später kann der Vertrag noch widerrufen und neu abgeschlossen werden – natürlich zu wesentlich günstigeren Zinsen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank dann nicht verlangen. Und die kann richtig ins Geld gehen. Bis zu 20 Prozent Aufschlag auf die restliche Darlehenssumme sind keine Seltenheit.
Dennoch sollten Bankkunden nicht vorschnell handeln. Sie sollten nach folgendem Schema vorgehen:
• Vertrag von Anwalt oder Verbraucherschützern prüfen lassen, bevor mit der Bank gesprochen wird.
• Widerruf des Vertrags nur dann, wenn die komplette Restsumme an die Bank gezahlt werden kann oder eine Neufinanzierung bereits sicher ist.
Wichtig außerdem – einige wenige Banken machen von sich aus Zugeständnisse. Es gab einen Fall, da bot das Kreditinstitut eine Umschuldung von sich aus an. Statt 4,5 Prozent Zinsen wurden nur noch 2,8 Prozent fällig. Das ist jedoch eher die Ausnahme. Anders sieht es bei Vorfälligkeitsentschädigungen aus. Hier lassen die Banken schon eher mit sich reden. Das Drücken der Vorfälligkeitsentschädigung auf die Hälfte ist durchaus machbar. Im Notfall müssen Bankkunden allerdings vor Gericht ziehen.