HV

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Die Abkürzung HV steht in der Wirtschafts-, Finanz- und Börsensprache für den Begriff der Hauptversammlung, zu der jede AG mindestens einmal im Jahr ihre Aktionäre einlädt. Dabei wird diese Hauptversammlung auch als so genannte ordentliche Hauptversammlung bezeichnet. Zudem sollten auch die Mitglieder des Aufsichtsrates und natürlich die Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaft ebenfalls an der Hauptversammlung teilnehmen. Diese wird mit einer Frist von mindestens einem Monat durch den Vorstand einberufen. Grundsätzlich können verschiedene Themen zur Tagesordnung einer solchen Hauptversammlung gehören, wobei aber immer die Geschäftsentwicklung der betreffenden AG im Mittelpunkt stehen wird

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