DSGVO: Guter Rat ist teuer

Besonders die gerade wirksame DSGVO macht so einigen Einzelunternehmern und Firmen große Angst. Zwar ist die Datenschutz Verordnung  schon seit etwa zwei Jahrenaktiv doch es gibt so einige Aspekte die beachtet werden müssen. Des Weiteren ist die DSVGO seit dem 25. Mai 2018 auch für sämtliche EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Die Daten von den Bürgern der EU werden in der Verordnung genau geregelt und sollen in Zukunft um einiges besser und optimierter geschützt werden. Den Grund kann man bei den Datenschutzskandalen der letzten Jahre finden.

Hier haben Internetriesen wie zum Beispiel Facebook für sehr viel Aufsehen gesorgt. Aber es gibt noch Probleme durch die DSVGO. Denn Sie schlägt richtig zu bei allen, die sich nicht umfassend und rechtzeitig mit der Verordnung auseinander gesetzt haben. Aktuell können bei einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung nach dem Bundesdatenschutzgesetz sehr hohe und meist schmerzhafte finanzielle Strafen oder natürlich auch Freiheitsstrafen drohen.

Der Staat nimmt den Datenschutz sehr genau wie man zum Beispiel an der Länge der Verordnubg mit über 80 Seiten und mehr als 90 Paragraphen sieht. Wer als Online Marketer, Blogger und Freiberufler seine Datenschutzerläuterumgen auf der Website nicht schnellstmöglich anpasst, der wird sein blaues Wunder in der Zukunft erleben. So einige Fallstricke lauern auf uns und können und schneller ins Gefängnis bringen, als uns lieb ist. Auch wenn viele Unternehmer und Privatpersonen dies nicht wahr haben wollen. – Die Strafe durch die DSGVO folgt auf dem Fuße und Unternehmer sowie Privatpersonen und dem nur schwer vorbeugen, wenn sie nicht auf einige Annehmlichkeiten des Alltags und nützliche Technik verzichten wollen.

Schließlich reicht es schon aus wenn man Dokumente in einem Büro offen liegen lässt und somit nicht ideal vor Dritten schützt.Zudem kann auch das Ignorieren und nichts machen Probleme verursachen. Denn schon Kleinigkeiten reichen aus, um in eine Insolvenz oder ins Gefängnis zu geraten. Des Weiteren sind nicht nur Unternehmen von der umfassenden Anforderungen der DSGVO betroffen. Leider können auch Privatpersonen mit so unüberlegten Handlungen in das Visier der Behörden geraten und müssen anschließend hohe Geldstrafen zahlen.

Besonders wenn man einen Geburtstag innerhalb der Familie feiert und viele Leute eingeladen wurden, kann es zu Problemen kommen wenn man eine Gruppe von Menschen fotografiert und das Bild öffentlich postet. Hier muss man im Vorfeld alle betroffenen Personen am besten schriftlich um Erlaubnis fragen.Ansonsten können sich Personen, die sich auf dem Schlips getreten fühlen, eine Meldung bei einer nationalen Behörde machen. Daraus resultieren laut der neuen Verordnung nicht selten hohe Strafen.

Wenn man des Weiteren die hohen Strafen nicht zahlen kann, muss man häufig leider schon mit einem Gerichtsvollzieher oder einer Privatinsolvenz rechnen. Jedes Strafmaß wird allerdings meist immer Einzelfall bemessen. Jedoch sollte man bedenken: Auch wenn man sich nicht informiert hat und uznwissend ist, so schützt dies vor der Strafe.

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