Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören zu den verschiedenen Einkunftsarten im deutschen Steuersystem und sind daher auch als Einnahmen zu versteuern. Dabei fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % an sowie die dann noch berechneten Werte für den Solidaritätszuschlag. Man hat die Möglichkeit sich bis zu einem Betrag von 801 Euro von der Steuer befreien zu lassen. Um diesen Betrag an Steuern zu sparen, muss ein so genannter Freistellungsauftrag an die Bank gestellt werden.
Im Normalfall ist die Bank dazu verpflichtet, bei erzielten Erlösen aus der Kapitalanlage sofort die entsprechenden Steuern an das Finanzamt abzuführen, wodurch direkt weniger des Gewinns beim Anleger ankommt.
Mit dem Freistellungsauftrag sorgt man dafür, dass die Bank Erlöse aus Kapitalanlagen bis zu dem in dem Antrag aufgeführten Betrag ohne ein Abführen von Steuern komplett an den Anleger weitergibt.