ETFs unterliegen einer gewissen Steuer. Wie hoch der Steuerbetrag ist, hängt von der Art und der Listung des ETFs ab. Der Fiskus besteht auf seinen Anteil. Die zu leistende Steuer nennt sich Abgeltungssteuer und beträgt 25 Prozent. Für den Fall, dass der jeweilige ETF im Inland gehandelt wird, wird die Steuer automatisch an das Finanzamt abgeführt. Das Synonym für diese Geldabgabe nennt sich Quellensteuer, da die Abgabe direkt von der Quelle an den Fiskus abgeführt wird. Sie besitzt für sämtliche Transaktionen auf dem Kapitalmarkt Gültigkeit. Das bedeutet, dass die Gewinne aus Aktien, Dividenden und auch aus thesaurierenden und ausschüttenden ETFs besteuert werden.
Die Vorteile der ETF Steuern
Die Investoren können bei dieser Abgeltungssteuer beruhigt sein, da diese ohne Weiteres in deren Namen an das Finanzamt abgeführt wird. Finanzangestellte bezeichnen diesen Sachverhalt auch als Steuereinfachheit. Doch die Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass dieses Automatisierungsprinzip nur für Inlands-ETfs gilt.
Für ausländische Fonds gelten andere Regeln
Wenn Investoren hingegen Indexfonds im Ausland erwerben, haben sie die erzielten Gewinne in ihrer Steuererklärung kenntlich zu machen. Es kann jedoch durchaus zutreffen, dass die Finanzbeamten im Ausland ihre Erträge versteuert haben. Wenn die Abgaben zu hoch waren, müssen sich die Investoren an das dortige Finanzamt wenden. Ein hoher Zeitaufwand sowie die damit verbundenen Sprachbarrieren erschweren diesen Prozess um ein Vielfaches. Aus diesem Grund verzichtet die Mehrzahl der Privatinvestoren auf ihre im Ausland gelisteten ETFs.