Bereits kurze Zeit nach dem Start der DSGVO kamen die ersten Abmahnungen in Umlauf. Die positive Einstellung der Juristen und der Politik, dass es nicht dazu kommen würde, hat sich hiermit nicht erfüllt.
Laut der Datenschutz-Grundverordnung haben Aufsichtsbehörden, Betroffene und Verbände das Recht, gegen Verstöße dieser Verordnung Maßnahmen zu ergreifen. Doch schon ein paar Stunden nach Inkrafttreten der neuen DSGVO kam es zu Belehrungen wegen angeblicher Verstöße. Ein Geschäftsmann beauftragte einen Anwalt aus Bayern gegen einen Konkurrenten vorzugehen.