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Was ist ein Diskontkredit?
Der Diskontkredit ist nichts anderes als ein Diskontgeschäft, wobei beide Wechsel durchaus als Synonym gebraucht werden können. Dabei handelt es sich um den Ankauf von Wechseln zu einem im Vorfeld bestimmten Diskontsatz, wobei sich der Diskontsatz des betreffenden Kreditinstitutes streng am aktuellen Diskontsatz der jeweils zuständigen Zentralbank orientiert.
Es handelt sich zu dem um einen reinen banktechnischen Begriff, denn es geht um den Ankauf von Wechseln durch Kreditinstitute, da dieser Geschäftsvorgang in der Regel auch nuch von Banken und ggf. Sparkassen abgewickelt wird. Weiterhin handelt es sich um ein Bankengeschäft auf der Rechtsgrundlage des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG).