Die Wahrheit über die „Target-2-Salden“. Verständlich erklärt.

Der gewaltige Target-2-Saldo der Deutschen Bundesbank von wohl bald 1 Billion Euro ist alarmierend. Er reflektiert eine Einkommens- und Vermögensumverteilung im Euroraum, bei der Länder mit einem negativen Target-2-Saldo bessergestellt werden auf Kosten der Länder mit einem positiven Target-2-Saldo. Wird der deutsche Target-2-Saldo uneinbringlich – und das ist recht wahrscheinlich – muss der deutsche Steuerzahler zudem auch noch für den Ausfall aufkommen. 

Der Begriff „Target-2-Saldo“ ist mittlerweile weithin bekannt. Doch viele Menschen wissen vermutlich immer noch nicht so recht, was er eigentlich bedeutet, welche wirtschaftlichen Folgen er hat. Im Juli 2018 wies die Deutsche Bundesbank einen Target-2-Saldo in Höhe von 913,3 Mrd. Euro (Juni: 976,3 Mrd. Euro) in ihrer Bilanz aus. Eine gewaltige Summe: Sie entspricht fast 29 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes und etwa 135 Prozent der gesamten deutschen Steuereinnahmen des Jahres 2017.

Die Meinungen der „Fachleute“, was von den Target-2-Salden zu halten ist, gehen weit auseinander. Einige Ökonomen erklären, der Target-2-Saldo der Bundesbank sei „unbedenklich“, sei „problemlos“. Es handele sich lediglich um eine „Gegenbuchung“. Andere Ökonomen hingegen schlagen Alarm: Sie ordnen den Target-2-Saldo als ruinös für Deutschland ein. Und wieder andere versuchen, die Diskussion um Target-2 zu entmutigen – wie der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), der auf der Pressekonferenz am 26. Juli 2018 anklingen ließ, dass es die „Eurogegner“ seien, die die Target-2-Salden instrumentalisierten, um dadurch eine Anti-Euro-Stimmung zu befördern.

Im Folgenden wollen wir versuchen, nüchtern und unvoreingenommen Antworten auf die Fragestellungen „Woher stammen die Target-2-Salden?“ und „Welche Folgen haben die Target-2-Salden?“ zu finden – und dabei eine möglichst einfache Darstellung zu geben. – „Target-2“ ist eine Abkürzung für ein grenzüberschreitendes Zahlungsverkehrssystem im Euroraum, das in der englischen Bezeichnung „Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement“ heißt. Die Zahl “2” steht für die zweite Version des Zahlungssystems.

Wenn zum Beispiel Franzosen deutsche Waren kaufen, und der französische Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer in Deutschland überweist, wird diese Zahlung innerhalb des Target-2 abgewickelt. Hier kommen dann auch die Zentralbanken ins Spiel: Denn es sind die jeweiligen nationalen Zentralbanken, die die Target-2-Zahlung abwickeln – in diesem Fall die Bank von Frankreich und die Deutsche Bundesbank.

Im Normalfall gibt es am Tagesende keine Salden im Target-2, das heißt, alle Konten sind ausgeglichen. Jede teilnehmende Zentralbank hat alles, was sie zahlen musste, gezahlt, und sie hat alle Zahlungen, die sie erhalten sollte, empfangen. Seit geraumer Zeit gilt das jedoch nicht mehr: Vielmehr verbucht die Deutsche Bundesbank immer größere positive Target-2-Salden. Das heißt, sie häuft immer mehr Euro-Guthaben bei anderen Zentralbanken im Euroraum an.

Spiegelbildlich dazu bauen die Zentralbanken mit einem negativen Target-2-Salden (wie zum Beispiel die Bank von Italien oder die Portugiesische Zentralbank) immer höhere Verbindlichkeiten auf. Was steckt dahinter? Es sind vor allem zwei Vorgänge: (1) Kapitalflucht, das heißt die Anleger in zum Beispiel Italien überweisen ihre Guthaben an deutsche Banken; und (2) Länder, die einen negativen Target-2-Saldo haben, häufen Leistungsbilanzdefizite an beziehungsweise bezahlen ihre Importe mit neu geschaffenen Euro. Lassen Sie uns diese beiden Vorgänge näher betrachten.

In der Ausgangssituation hat eine italienische Geschäftsbank (IB) Kredite in Höhe von 1000 Euro auf der Aktivseite gebucht, und sie hat ein Guthaben bei der Bank von Italien (BvI) in Höhe von 10 Euro. Gleichzeitig weist sie Kundenverbindlichkeiten (I) in Höhe von 500 Euro aus. Nun will der Bankkunde seine 500 Euro nach Deutschland überweisen – sie in Sicherheit bringen, weil er fürchtet, die italienischen Banken werden Schiffbruch erleiden. Die italienische Bank hat jedoch nur 10 Euro in der Kasse. Sie kann daher die Überweisung nicht vollumfänglich ausführen. Um nicht zahlungsunfähig zu werden, leiht die Bank von Italien ihr 490 Euro.

Das kann sie machen, indem sie zum Beispiel Notkredite („Emergency Liquidity Assistance“, kurz „ELA, oder andere Direktkredite) gewährt. In diesem Fall bucht die Bank von Italien eine Kreditforderung gegenüber der italienischen Bank auf die Aktivseite ihrer Bilanz und gleichzeitig schreibt sie der italienischen Bank den Kreditbetrag auf einem auf ihrer Passivseite ausgewiesenen Konto gut. Die italienische Bank hat nun Kasse von insgesamt 500 Euro und kann die Überweisung ausführen. Das Geld wird auf das Konto bei einer deutschen Bank (DK) überwiesen. Die Bilanz der deutschen Bank erfährt eine Verlängerung: Auf der Passivseite taucht ein Guthaben des italienischen Kunden in Höhe von 500 Euro auf, und auf der Aktivseite verfügt die deutsche Bank nun über ein Basisgeldguthaben von 500 Euro.

Wichtig ist nun Folgendes: Bei der Überweisung des italienischen Kunden wird das Guthaben, das die italienische Bank bei der Bank von Italien gehalten hat, der Bundesbank gutgeschrieben. Die Bundesbank agiert hier nämlich als Korrespondenzbank. Sie schreibt das Geld der deutschen Bank, die die Überweisung aus Italien erhalten hat, auf dem Konto, das die deutsche Bank bei der Bundesbank unterhält, gut.

Das Ergebnis von all dem ist, dass der italienische Bankkunde nun sein Geld erfolgreich nach Deutschland gebracht hat; dass die Basisgeldmenge (durch die Kreditvergabe der Bank von Italien) gestiegen ist; und dass die Bundesbank eine Forderung in Höhe von 500 Euro gegenüber der Bank von Italien ausweist.

Übrigens deckt unser Beispiel die Zahlungsvorgänge ab, die bei einem Exportgeschäft deutscher Firmen nach Italien auftreten und die Bank von Italien die italienischen Banken mit neuen Euros ausstattet, damit die Überweisungen getätigt werden können. Wir brauchen also hier kein gesondertes Beispiel zu betrachten.

So weit, so gut. Doch was bedeutet dieser Vorgang ökonomisch? Um es kurz zu machen: Hinter diesem Vorgang verbirgt sich ein weitreichender Eingriff in die Einkommens- und Vermögensverteilung der Bürger und Unternehmen im Euroraum, der wirtschaftliche Folgen innerhalb der betroffenen Länder, aber auch zwischen den betroffenen Ländern hat. Die italienische Bank und ihre Kunden werden „gerettet“ – denn die Bank von Italien hat neues Basisgeld gedruckt, um sie zahlungsfähig zu halten. Ohne den Eingriff der Bank von Italien hätten die Banken Vermögen verkaufen, sich verkleinern oder aus dem Markt ausscheiden müssen. Die Bankkunden hätten Verluste eingefahren, wenn seine Bank nicht mehr zahlungsfähig beziehungsweise die Einlagensicherung nicht ausreichend gewesen wäre.

Mit ihrem geretteten Geld können die italienischen Bankkunden nun (Vermögens-)Güter (wie zum Beispiel Grundstücke, Häuser, Firmen und Aktien) in Deutschland kaufen. Die Preise all dieser Güter fallen aufgrund der zusätzlichen Nachfrage nun höher aus. Das bedeutet für die in Deutschland lebenden Menschen, die Euro und in Euro denominierte Ersparnisse halten, einen Kaufkraftverlust und damit einen negativen Vermögenseffekt; sie werden ärmer. Diejenigen, die Güter halten, deren Preise ansteigen, werden entsprechend besser gestellt. Es tritt folglich ein Umverteilungseffekt ein, der nicht aus marktkonformen Transaktionen rührt, sondern von der Geldpolitik willkürlich induziert wird.

Was passiert mit den Target-2-Salden? Nehmen wir an, die italienischen Bankkunden wollen ihre Guthaben, die sie bei deutschen Banken geparkt haben, wieder nach Italien überweisen. In diesem Falle würde der positive Target-2-Saldo der Bundesbank und der negative Target-2-Saldo der Bank von Italien „verschwinden“. Wenn die Italiener allerdings ihr Geld, das sie zuvor von Italien nach Deutschland überwiesen hatten, verausgabt haben (indem sie, sagen wir, Häuser und Aktien in Deutschland oder anderswo gekauft haben), können die Target-2-Salden nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Es müsste dann schon der recht unwahrscheinliche Fall eintreten, dass eine Kapitalflucht von Deutschland nach Italien einsetzt, oder das Deutschland ein Handelsbilanzdefizit gegenüber Italien ausweist, und die Deutschen ihre Importe aus Italien mit der EZB-Notenpresse finanzieren.

Was geschieht, wenn die Target-2-Forderung der Bundesbank als uneinbringlich angesehen werden muss? Sie ist dann abzuschreiben. Das wiederum führt zu Verlusten in der Gewinn-und-Verlustrechnung der Bundesbank, und würde ihr Eigenkapital (Grundkapital und Rücklage aktuell 5,7 Mrd. Euro) nicht nur aufzehren, sondern gar zu einem massiven negativen Eigenkapital führen. Die bisherigen Bundesbankgewinne, die in die öffentlichen Haushalte zugutekamen, fallen aus und die Steuerzahler werden in die Pflicht genommen, für die Ausfälle aufzukommen. Kurzum: Die Steuerbelastung steigt. Der deutsche Steuerzahler zahlt die Zeche für die Rettung der italienischen Banken und deren Kundengelder.

In dem Fall, in dem der Euroraum auseinanderbricht, in dem Italien austritt, ist der Target-2-Saldo wohl verloren. Denn würde Italien eine neue Währung einführen und würde diese gegenüber dem Euro abwerten, stiege der Wert der italienischen Euro-Verbindlichkeiten in heimischer Währung. Die politische Bereitschaft Italiens, seine Target-2-Verbindlichkeit gegenüber Deutschland nach einem Euro-Austritt abzustottern, ist vermutlich sehr gering.

Um es deutlich zu sagen: Die Target-2-Forderung der Bundesbank ist eine risikoreiche Kreditgewährung, sie ist unverzinst und unbesichert. Kein Privater, keine private Bank würde so etwas Absurdes im Geschäftsleben machen! Die Target-2-Salden sind Ausdruck einer weitreichenden Einkommens- und Vermögensumverteilung im Euroraum – sie sind alles andere als „neutral“ und „unproblematisch“. Wird die Target-2-Forderung der Bundesbank uneinbringlich, muss der deutsche Steuerzahler auch noch für den Ausfall aufkommen.

Als letzte Aufgabe verbleibt, den Hinweis der EZB zu durchdenken, die Target-2-Salden hätten etwas mit Wertpapierkäufen der Euro-Zentralbanken zu tun, denn viele der Geschäftsbanken, die Wertpapiere an die Euro-Zentralbanken verkaufen, operierten außerhalb des Euroraums. Würde das die kritische Bewertung der Target-2-Salden verändern? Betrachten wir dazu den Fall, in dem eine in London ansässige Bank Wertpapiere in Höhe von 100 Euro an die Euroraum-Zentralbanken verkauft, wobei die Bundesbank den Kauf im Namen der Bank von Spanien ausführt.

Die gekauften Wertpapiere in Höhe von 100 erscheinen zunächst auf der Aktivseite der Bundesbank, und auf der Passivseite der Bundesbankbilanz wird der in London ansässigen Bank ein Euro-Guthaben in gleicher Höhe eingeräumt. Nun übernimmt die Bank von Spanien das Wertpapier. In der Bundesbankbilanz kommt es zu einem Aktivtausch: Die Wertpapiere nehmen um 100 Euro ab, und dafür erhält sie ein Guthaben auf ihrem Konto bei der Bank von Spanien.

In der Bilanz der Bank von Spanien erscheint das Wertpapier auf der Aktivseite und gleichzeitig räumt die Bank von Spanien der Bundesbank ein Euro-Guthaben auf der Passivseite ein. Das Guthaben der Bundesbank bei der Bank von Spanien führt zu einem positiven Target-2-Saldo. Entsprechend führt die Verbindlichkeit, die die Bank von Spanien gegenüber der Bundesbank hat, zu einem negativen Target-2-Saldo. Natürlich ist auch diese Target-2-Forderung für die Bundesbank beziehungsweise den deutschen Steuerzahler ein Problem – und zwar aus den bereits genannten Gründen.

Die Problematik der Target-2-Salden lässt sich nicht relativieren durch den Hinweis, die Target-2-Salden stünden im Zusammenhang mit den Wertpapierkäufen der Euro-Zentralbanken. Mit dem Target-2 ist ein nicht parlamentarisch bewilligtes und kontrolliertes Umverteilungssystem etabliert worden.Angesichts des Ausmaßes der Umverteilungswirkungen ist es dringlich, dass die Öffentlichkeit informiert wird, damit eine bewusste parlamentarische Debatte stattfinden kann über die geldpolitische Umverteilung durch Target-2 – und der Politik des „einer-raubt-den-anderen-aus“ hoffentlich ein Ende gesetzt wird.

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