Ein Mitarbeiter eines Unternehmens muss mit einem Stapel wichtiger Akten von seinem Büro zum Büro des Chefs, damit dieser ein paar wichtige Unterschriften leisten kann. Auf dem Weg stößt der Angestellte aus Unachtsamkeit mit einem Kollegen zusammen und die Akten fallen zu Boden, wobei sich ein Blatt aus dem Ordner löst und unbemerkt unter einen Schrank rutscht. Der Büro-Mitarbeiter sammelt den Ordner wieder auf und ist guter Dinge, dass er alle Akten zusammen hat und gibt diese bei seinem Chef im Büro ab.
Dieser unterschreibt die Papiere und reicht sie weiter. Aber nach einiger Zeit bekommt der Chef plötzlich Post von dem Empfänger der versandten Papiere. Es ist ein potenzieller lohnenswerter Geschäftspartner, der nun mitteilt, dass das Geschäft nicht abgeschlossen werden konnte. Der Grund hierfür ist, das ein wichtiger Datensatz mit den Angaben des Kunden nicht vorhanden war.
In der Zwischenzeit ist das verloren gegangene Schriftstück unter dem Schrank aufgetaucht und in falsche Hände geraten und es kommt wie es kommen muss: Der Kunde erstattet natürlich Anzeige gegen den Chef und den entsprechenden Büroangestellten, welcher dann auch statt gegeben wird und es kommt somit zu einer Verhandlung. In dieser lautet das Urteil vom Richter gar nicht gut gegenüber der Firma.
Denn es wird verkündet, dass eine Strafzahlung in Höhe von 4% des Jahresumsatzes aus dem Vorjahr gezahlt werden muss und auch ein Schadensersatz steht im Raum. Demzufolge können verschieden hohe Strafen schon bei Kleinigkeiten und vermeintlich unwesentlichen Belangen entstehen.