Die Abzinsung ist ein anderer Begriff für die Diskontierung und wird oftmals als Synonym gebraucht. Hier sollte angemerkt werden, dass es auch den umgangssprachlichen Begriff, der Abdiskontierung als Mischform beider Begriffe, in der Wirtschafts- und Rechtssprache nicht gibt und dass dieser schlichtweg falsch ist.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Abzinsung also um eine Rechenoperation, die in der Finanzmathematik verwendet wird. Ziel dieser Abzinsung ist die Ermittlung eines Wertes oder Betrages für eine künftige Zahlung, wobei der Zeitpunkt vor der eigentlichen Zahlung liegt. Somit geht es hier also mehr oder weniger um eine abstrakte Größe.