Wenn ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland die EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) das bisherige BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ersetzt, müssen Unternehmen gut aufgestellt sein. Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Wir fassen die nötigen Sofortmaßnahmen zusammen, welche in Unternehmen jetzt durchzuführen sind.
Nötige Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die DSGVO
• Datenschutzbeauftragten bestellen
• sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge im detailliert für ein Datenschutz-Konzept beschreiben
• Verfahren die Datenschutz-Folgenabschätzung implementieren
• Dienstleistungs- und Lieferantenverträge überprüfen und DSGVO-konform ergänzen
• Routinen für die Datenlöschung festlegen
• Verfahren für eine Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen verankern
• Mitarbeiter dezidiert schulen
Risiken bei Nichteinhaltung der DSGVO
Risiken bestehen nicht nur in finanzieller Hinsicht.