Die Datenschutz-Grundverordnung muss ab dem Frühjahr 2018 in den Nationalstaaten der EU in geltendes Recht gegossen werden, wozu das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedete. Daran gibt es viel Kritik. Das sogenannte Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (Kürzel DSAnpUG-EU) enthält zahlreiche Öffnungsklauseln für deutsche Unternehmen, gegen die Datenschützer Sturm laufen. Das Kernziel der DS-GVO – eine Vereinheitlichung von europäischen Datenschutzregelungen – werde damit verwässert, heißt es von den Experten.
Mehr als 70 Öffnungsklauseln
Die vielen Öffnungsklauseln verschaffen der nationalen Gesetzgebung viel zu viele Gestaltungsräume, so die Kritiker. Sie würden die DS-GVO zur Richtlinie statt zur Verordnung qualifizieren…
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