Bei der Baufinanzierung wird in Zeiten niedriger Zinsen am Markt immer wieder geraten, eine möglichst lange Zinsbindungsfrist einzugehen. Das ist grundsätzlich richtig, da so ein Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung umgangen werden kann. Nun teilen aber viele Banken und Sparkassen das Baudarlehen in verschiedene Zinsbindungen aus. So werden etwa Teildarlehen mit fünf und zehn Jahren Zinsbindung angeboten. Diese können für den Verbraucher jedoch schnell zur Falle werden.
Am Markt finden sich Konstrukte, die eine Zinsbindung von 10 und 15 oder 15 und 20 Jahren Zinsbindung vorsehen. Die sind für den Verbraucher wesentlich vorteilhafter. Denn bei einer Anschlussfinanzierung, die nach zehn Jahren bereits abgeschlossen werden kann, etwa wenn die Zinsen am Markt gefallen sind, können die vorhergehenden Darlehen komplett abgezahlt werden. Dabei wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Ein weiterer Vorteil: Werden alle Teildarlehen zeitgleich abgelöst, besteht keine Abhängigkeit des Kreditnehmers mehr vom Kreditgeber. Das heißt, Kreditnehmer können sich in Ruhe nach einem alternativen Anbieter mit günstigeren Konditionen umsehen.
Wie sollte man sich bei der Baufinanzierung verhalten?
Im Endeffekt kann man folgendes Fazit ziehen:
1 – Werden verschiedene Laufzeiten für die Finanzierung des Hauskaufs kombiniert, sollten kurze Laufzeiten bis zu zehn Jahren vermieden werden. Ausnahmen gelten nur, wenn der Teilbetrag in dieser Zeit komplett oder zumindest größtenteils abgezahlt werden kann.
2 – Kürzere Zinsbindungsfristen sollten mit einem höheren Tilgungssatz einhergehen. So lässt sich das Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung minimieren.
3 – Bereits bei der Beratung zur Baufinanzierung sollte man auf Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit Wert legen. Sonst drohen nach Ablauf der kürzeren Zinsbindung Abhängigkeiten vom Kreditgeber, die die gesamte Baufinanzierung deutlich verteuern können.