Anspruch auf Resturlaub

Lesedauer: 1 min

Arbeitnehmer mit Anspruch auf Resturlaub sollten bald handeln, damit die Urlaubstage nicht verfallen. Nach Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitern, Angestellten und Arbeitnehmer-ähnlichen Personen 24 Werktage Urlaub zu. Da Samstage dabei auch als Werktage gezählt werden, beträgt der Mindesturlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 20 Tage. Laut Gesetz verfällt der Anspruch auf Urlaub zum Jahresende. Es sei denn, eine betriebliche Vereinbarung oder ein Tarifvertrag besagen andere Regelungen.

Wer durch Krankheit, zu viel Arbeit oder Urlaubssperre nicht freinehmen konnte, hat die Möglichkeit, den Urlaub auf die ersten drei Monate des Folgejahres zu übertragen. Stichtag ist laut ARAG Experten also der 31. März. Anschließend verfällt der Urlaub des Vorjahres ersatzlos. Er darf auch nicht ausgezahlt werden, es sei denn, der Arbeitnehmer scheidet aus der Firma aus.

Weitere Wissens-Artikel
Was sind die Millennials?

Der Name Millennials erinnert an die Bezeichnung der Jahrtausendwende, als man immer vom Millennium sprach. Genau diesen Ursprung hat auch...

Weiterlesen
Buchtipp des Tages: Sell in May and go away?- Von Jessica Schwarzer

SELL IN MAY AND GO AWAY? von Jessica Schwarzer* ist der erste Teil einer kleinen Buchserie meiner Lieblingsautorin. In diesen beiden Büchern SELL...

Weiterlesen
Buchtipp des Tages: Tradingpsychologie – Von Norman Welz

TRADINGPSYCHOLOGIE von Norman Welz* ist eines der Bücher, die bereits in der Einleitung einige Fragen nach dem Sinn dieser Publikation aufwerfen. Wenn...

Weiterlesen