Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Abkürzung GbR lautet, hat sich als beliebte Gründerform bei Personengesellschaften bewährt. Das liegt an ihrer schnellen und günstigen Gründungsmöglichkeit. Eine GbR benötigt lediglich zwei Gesellschafter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. In der Praxis sind jedoch zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf die GbR Steuern vorhanden.
GbR Steuern, die Gesellschafter entrichten müssen
Die Steuerpflichten der Gesellschafter einer GbR hängen davon ab, ob diese ihr Unternehmen als Gewerbebetrieb oder Freiberufler betreiben. Die Art der Arbeitenden ergibt sich aus ihrer Tätigkeit. Freiberufler einer GbR sind unter anderem Angestellte der Gesundheitsbranche, Technik, Kultur, Rechts- und Steuerberatung, Wissenschaft, Bildung und Erziehung.
Eine GbR ist jedoch eindeutig ein Gewerbebetrieb, wenn sie Produkte herstellt, einen Handel betreibt und somit Einkünfte erzielt. Darüber hinaus muss eine gewerbliche GbR beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, um darauf eine Gewerbegenehmigung zu erhalten. Allerdings sollten dafür sämtliche Gesellschafter präsent sein. Darüber hinaus kooperieren das Gewerbe- und Finanzamt eng miteinander.
Der Gewerbeertrag stellt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar. Dabei handelt es sich um den nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes zu ermittelndem Gewinn eines Gewerbebetriebs. Ferner wird dieser um gesetzlich festgelegte Kürzungen sowie Hinzurechnungen ergänzt. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer wird ein Steuermessbetrag hinzugezogen. Allerdings existiert bei einer GbR ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Darüber hinaus variiert der Hebesatz der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde. In Hamburg liegt dieser momentan bei 470 Punkten. Gesellschafter können diesen dem Formular namens „Gewerbesteuerhebesätze in der Metropolregion Hamburg“ entnehmen. Sämtliche Gesellschafter, die ein Gewerbe ausüben, können die Hebesätze ihrer Gemeinde bei ihrer zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung erfragen. Hamburg war in diesem Kontext lediglich ein Beispiel.
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Gesellschafter können jedoch auch die Gewerbesteuer kompensieren, indem sie im Zuge einer Einkommenssteuerveranlagung diese anteilig auf die Einkommenssteuer anrechnen. Der momentane Anrechnungsfaktor liegt laut § 35 Abs. 1 EstG bei 3,8. Allerdings müssen die Gesellschafter für diese anteilige Anrechnung natürliche Personen sein. Nach dieser Kompensation erfolgt eine tarifliche Ermäßigung der Einkommenssteuer bei Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Zuge des § 15 Abs. 1 EstG um das 3,8-fache des für den dem jeweiligen Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgelegten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrag.
Pflichten, welchen die Gesellschafter einer GbR nachkommen müssen
Gesellschafter, die eine GbR als Gewerbebetrieb führen, zahlen eine Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Darüber hinaus unterzeichnen sie eine Bilanzpflicht, wenn ihre GbR einen Gewinn, der die 60.000 Euro-Grenze übertrifft, erzielt. Liegen die Einnahmen drunter, genügt eine Einnahmeüberschussrechnung.
Die Pflichten der einzelnen Gesellschafter einer freiberuflichen GbR
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Bei einer GbR, die sich lediglich durch eine freiberufliche Tätigkeit auszeichnet, bestehen die steuerlichen Pflichten aus der Einkommens- und Umsatzsteuer. Die Gesellschafter müssen weder eine Gewerbesteuer entrichten noch sind sie zu einer Bilanzierung verpflichtet. Allerdings spielt die Größe der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Bilanzierung. Deshalb kann das Führen einer Bilanz sinnvoll sein. Dadurch können die Gesellschafter die ihnen zustehenden Anteile besser berechnen.
Die Funktionsweise der Umsatzsteuer in einer GbR
Im Hinblick auf die Umsatzsteuer spielt es keine Rolle, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts freiberuflich oder gewerblich unterwegs ist. Entscheidend ist, ob es sich bei der GbR um ein klassisches Unternehmen, welches Leistungen und Lieferungen erbringt, handelt. In diesem Zusammenhang greift die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Für Lebensmittel und Bücher liegt der Prozentsatz jedoch bei 7 Prozent. Genussmittel fallen hingegen nicht in diese Kategorie. Die erwähnte Steuer kommt bei jeder Transaktion zum Einsatz. Darüber hinaus ist sie in sämtlichen Rechnungen der GbR wiederzufinden. Dort heißt sie Vorsteuer. Allerdings kann das Finanzamt diese Umsatzsteuer im Rahmen einer Monats- oder Jahreserklärung erstatten.
Versteuerung und Gewinnverteilung in einer GbR
Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Gewinn erwirtschaftet, wird dieser mittels eines Feststellungbescheids vom zuständigen Finanzamt den jeweiligen Gesellschaftern zugeordnet. In Abhängigkeit von der GbR können die Gesellschafter dabei selbst die Gewinnverteilung festlegen. Dieser Aufwand lohnt sich dann, wenn in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Differenzen im Hinblick auf die Aufgaben oder Kompetenzen präsent sind. Dabei handelt es sich um plausible Gründe, weshalb gewisse Gesellschafter einen höheren Gewinn einfordern können als die anderen Beteiligten.
Grunderwerbssteuer einer GbR
Gesellschafter, die eine GbR gründen und dabei ein Grundstück erwerben, müssen der Verpflichtung zur Entrichtung einer Grunderwerbsteuer nachkommen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grundstück der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das alleinige Eigentum eines Gesellschafters übergeht. Allerdings sollten die §§ 5 und 6 des Grunderwerbssteuergesetzes GrEStG, die eine anteilige Befreiung vorsehen, berücksichtigt werden.
Die Steuererklärung einer GbR
Gesellschafter, die sich über einen Gewinnanteil freuen können, sind dazu verpflichtet diesen auch in ihrer Steuererklärung zu nennen. Aus diesem Grund sollte jeder einzelne Gesellschafter eine eigene Einkommenssteuererklärung machen. Bei den anderen Steuerarten wie der Umsatzsteuer oder im Falle einer gewerblichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Gewerbesteuer kommt die GbR selbst als Steuerobjekt zum Tragen. Die Verantwortlichen sind dazu verpflichtet mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Jahressteuererklärung für ihre GbR beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Diese hat bis Ende Mai zu erfolgen. Allerdings können die Gesellschafter auch auf das Online-Formular ihres Formularcenters des Bundesministeriums für Finanzen zurückgreifen.
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