Wenn es um Aktiengesellschaften, den Lauf von Aktien und Beteiligungen geht, ist die Beteiligungsgesellschaft auch immer ein Thema und somit ein Begriff, bei dem es sich lohnt, in Erfahrung zu bringen, wobei es sich dabei überhaupt handelt. Beteiligungsgesellschaften sind Unternehmen, deren unternehmerische Tätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, um auf diesem Wege Gewinne zu erwirtschaften.
Beteiligungsgesellschaften produzieren somit keine Güter oder vertreiben bestimmte Dienstleistungen, sondern handeln in erster Linie mit Aktien von anderen Unternehmen, um durch den Kauf und den Verkauf Gewinne zu erzielen. Dabei ist es den Beteiligungsgesellschaften egal, in welche Branche sie investieren. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Möglichkeit, mit dem Investment auf steigende Kurse setzen zu können und durch einen späteren Verkauf der Anteile Gewinne realisieren und in neue Beteiligungen anlegen zu können. Beteiligungsgesellschaften zielen dabei nicht darauf ab, Mehrheitsbeteiligungen zu erwerben.
Da sie lediglich Wert auf einen Gewinn und nicht auf einen Einfluss auf die entsprechende Aktiengesellschaft legen, konzentrieren sie sich auf so genannte gewinnorientierte Minderheitsbeteiligungen. Die Tätigkeiten und auch die Beaufsichtigung von solchen Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind in Deutschland durch das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) geregelt, wenn die Unternehmen als gesetzlich anerkannte Beteiligungsgesellschaft zählen möchten.
Als anerkannte Unternehmensbeteiligung darf das Unternehmen nur zwischen den Gesellschaftsformen Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien wählen und muss über ein Grundkapital verfügen, das bei mindestens einer Million Euro liegt. Gleichzeitig darf sich eine anerkannte Beteiligungsgesellschaft ausschließlich mit dem Kauf, dem Halten und der Verwaltung sowie mit dem Verkauf von Unternehmensanteilen befassen, ohne andere unternehmerische Tätigkeiten zu betreiben.
Wer als Beteiligingsgesellschaft gesetzlich anerkannt ist, kann von attraktiven finanziellen Vorteilen profitieren. So besteht zum einen sowieso durch das Körperschaftssteuergesetz der Vorteil, dass Erträge in Form von Dividenden aufgrund des Schachtelprivilegs nicht zu versteuern sind. Zusätzlich profitieren die anerkannten Gesellschaften von der Gewerbesteuerfreiheit, sodass sowohl Erträge in Form von Zinsen als auch Dividenden aus Minderheitsbeteiligungen von der Gewerbesteuer befreit sind. Als Minderheitsbeteiligung zählt hier ein Investment, bei dem die Beteiligung an dem entsprechenden Unternehmen kleiner als 15 Prozent ist.
Beteiligungsgesellschaften suchen selber das Investment für den eigenen Gewinn. Gleichzeitig dienen sie aber oft auch als attraktive Unterstützung für das Unternehmen, dessen Anteile erworben werden. Hier kann das Kapital, das investiert wird, zum Beispiel als Alternative zu einer Finanzierung angesehen werden, durch das das Unternehmen Investitionen für die Weiterentwicklung tätigen kann, ohne Kredite aufnehmen zu müssen. Somit entsteht häufig eine Win-Win-Situation unter den Unternehmen, die beide davon profitieren, wenn das Anteile herausgebende Unternehmen seinen Erfolg steigert.