Juristischer Erfolg für Volkswagen: Wie aus Medienberichten hervorgeht, hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden des Autobauers entsprochen. Demnach kamen die Karlsruher Richter zu dem Schluss, dass das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit der Anordnung einer Sonderprüfung das Gebot rechtlichen Gehörs verletzt habe.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschlüsse aus den Jahren 2017 und 2020 aufgehoben. Das Oberlandesgericht Celle muss nun über die Sonderprüfung erneut entscheiden.
Volkswagen: Wegen Diesel-Skandal – Fonds forderten vor Gericht Sonderprüfung
Im Mittelpunkt stehen der Diesel-Skandal und vor allem die diesbezügliche Informationspolitik des Managements gegenüber den Aktionären. Die zentrale Frage ist: Ab welchem Zeitpunkt wussten Vorstand und Aufsichtsrat von den Tricksereien rund um die Abgasreinigung von Millionen Diesel-Fahrzeugen? Die Frage ist deshalb von Bedeutung, da Aktionäre möglicherweise zu spät darüber informiert wurden und deshalb im Endeffekt hohe Kapitalverluste hinnehmen mussten.
In einer Sonderprüfung sollte diese entscheidende Frage geklärt werden. Das Problem: Die VW-Hauptversammlung hatte sich 2016 gegen die Bestellung eines solchen Sonderprüfers ausgesprochen. In der Folge haben drei Fonds nach US-amerikanischem Recht vor Gericht eine Sonderprüfung verlangt.
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Bundesverfassungsgericht: OLG habe Volkswagen übergangen
Das OLG Celle stimmte dem schließlich zu – obwohl VW moniert hatte, dass jene Fonds wegen ihrer Rechtsnatur nicht zu einer solchen Forderung berechtigt gewesen und auch keine Aktionäre gewesen seien. Das Bundesverfassungsgericht betonte nun, dass das OLG die Parteivorbringen von Volkswagen mehrfach übergangen habe.
Zur Einordnung: Die Sonderprüfung startete bislang ohnehin noch nicht. 2017 hatte das OLG Celle einen Sonderprüfer beauftragt, der seine Arbeit aus Altersgründen allerdings nicht aufnehmen konnte. Ein weiterer Beschluss von 2020 sah einen neuen Prüfer vor. VW will erreichen, dass der neue Prüfer vor Beginn seiner Arbeit seine möglichen wirtschaftlichen Abhängigkeiten (z.B. Investments) offenlegt. Hierzu ist aktuell ein Verfahren am Landgericht Hannover anhängig.
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