Bereits im Jahr 2020 wurde Vodafone auferlegt, keine Verträge mehr mit Kunden abzuschließen, ohne dass eine tatsächliche Bestellung vorliegen würde. Das klingt soweit nachvollziehbar, doch allem Anschein hält der Anbieter sich nicht ganz an eben diese Auflage. Die Verbraucherzentrale Hamburg beantragte nach wiederholten Verstößen ein Ordnungsgeld und bekam dabei nun Recht zugesprochen.
Hintergrund sind Medienberichten zufolge zwei Fälle, bei denen Vodafone nach einer eingereichten Kündigung von Festnetzanschlüssen telefonisch eine nicht eingereichte Rücknahme einer Kündigung bestätigte. Eben das wird nun für unzulässig erklärt und Vodafone muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen.
Vodafone: Ein deutliches Signal?
Damit einher geht auch die dringende Aufforderung, entsprechende Tätigkeiten endgültig einzustellen. Sollte dem nicht der Fall sein, so könnten Ordnungsgelder in Zukunft noch deutlich höher ausfallen. Bis zu 250.000 Euro pro Fall kann das Gericht verhängen, machte davon bisher aber noch nicht Gebrauch.
Vodafone selbst äußerte sich zu dem Ganzen bisher noch nicht, hat das Ordnungsgeld aber wohl akzeptiert. Verbraucherschützer klagen, dass der Konzern seit 2020 schon elfmal gegen Auflagen verstoßen hätte. Für die Zukunft wird deshalb erwartet, dass bei erneuten Verstößen deutlich höhere Ordnungsgelder verhängt werden.
Muss das sein?
Vodafone Aktie Chart
Für die Anleger ergibt sich erstmal keine direkte Gefahr und die Vodafone-Aktie reagiert auch kaum weiter auf das Urteil. Böse Zungen könnten Vodafone fast schon ein wenig Verzweiflung auf der Suche nach Kunden unterstellen. Möglich ist aber freilich auch, dass einige Vertriebler auf eigene Faust handelten und das Ganze nicht auf Weisungen von Vodafone selbst zurückzuführen ist. Doch was auch immer das Kalkül hinter den fragwürdigen Vertragsabschlüssen sein mag: Vodafone würde sich selbst und auch den Anlegern einen Gefallen damit tun, derartiges in Zukunft zu unterbinden.
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