UBS-Freispruch im Bulgaria-Fall vor Bundesgericht: Bundesanwaltschaft legt Rekurs ein

Die Bundesanwaltschaft rekurriert gegen den Freispruch der UBS im Drogengeld-Skandal. Das Bundesgericht muss nun über die Gültigkeit des Urteils entscheiden.

Auf einen Blick:
  • Rekurs gegen Freispruch der UBS eingereicht
  • Verfahren geht auf Drogengeld-Vorwürfe zurück
  • Erstinstanzliche Verurteilung wurde aufgehoben
  • Tod einer Zeugin spielte entscheidende Rolle

Die Bundesanwaltschaft lässt im sogenannten Bulgaria-Fall nicht locker: Sie hat beim Bundesgericht Rekurs gegen den Freispruch der UBS eingelegt. Die Schweizer Großbank war im November 2024 durch die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts freigesprochen worden – nun steht dieses Urteil erneut auf dem Prüfstand.

Herkunft aus dem Erbe der Credit Suisse

Die Wurzeln des Falls reichen in die Nullerjahre zurück. Damals soll die Credit Suisse Millionenbeträge der bulgarischen Drogenmafia angenommen haben. Nachdem die Bank 2022 in erster Instanz zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Franken verurteilt worden war, übernahm später die UBS den Fall im Zuge der Übernahme der Credit Suisse – und wurde freigesprochen.

Kritik an Verfahrensführung als Auslöser

Die Bundesanwaltschaft reichte ihren Rekurs am 7. März ein. Anlass war unter anderem ein Entscheid des Bundesgerichts vom Januar, in dem dieses die Abtrennung des Verfahrens gegen eine inzwischen verstorbene Kundenberaterin kritisierte. Das Gericht befand, dass die Berufungskammer durch diese Trennung eine ordentliche Prüfung der Verantwortung verhindert habe.

Zentrale Figur nicht mehr befragbar

Die Kundenberaterin war Schlüsselfigur im Kontakt mit den bulgarischen Kunden. Das Berufungsgericht argumentierte beim Freispruch der UBS, dass deren Tod eine strafrechtliche Beurteilung unmöglich mache – und eine Verurteilung der Bank somit die Unschuldsvermutung verletzen würde.

Bundesanwaltschaft fordert Nichtigkeit

Die Bundesanwaltschaft fordert nun vom Bundesgericht, den Freispruch für nichtig zu erklären. Zudem beantragte sie den Ausstand der mit dem Fall betrauten Richter. Die Berufungskammer selbst hatte auf eine detaillierte Urteilsbegründung verzichtet und stattdessen auf die Rekursmöglichkeit verwiesen – die nun genutzt wurde.

Harte erstinstanzliche Strafen aufgehoben

Das erste Urteil hatte der Credit Suisse erhebliche organisatorische Defizite bescheinigt, die Geldwäscherei begünstigt hätten. Neben der Busse wurden damals 19 Millionen Franken als Ersatzforderung verhängt. All diese Sanktionen wurden durch das Berufungsurteil aufgehoben – vorerst. Ob der Freispruch Bestand hat, wird nun das Bundesgericht entscheiden.

UBS-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue UBS-Analyse vom 09. Mai liefert die Antwort:

Die neusten UBS-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für UBS-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 09. Mai erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

UBS: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...

Kaufen, halten oder verkaufen – Ihre UBS-Analyse vom 09. Mai liefert die Antwort

Sichern Sie sich jetzt die aktuelle Analyse zu UBS. Nur heute als kostenlosen Sofort-Download!

UBS Analyse

UBS Aktie

check icon
Konkrete Handlungsempfehlung zu UBS
check icon
Risiko-Analyse: So sicher ist Ihr Investment
check icon
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose UBS-Analyse an
Disclaimer

Die auf finanztrends.de angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information. Die hier angebotenen Beiträge stellen zu keinem Zeitpunkt eine Kauf- beziehungsweise Verkaufsempfehlung dar. Sie sind nicht als Zusicherung von Kursentwicklungen der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren ist risikoreich und birgt Risiken, die den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bewirken können. Die auf finanztrends.de veröffentlichen Informationen ersetzen keine, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete, fachkundige Anlageberatung. Es wird keinerlei Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden übernommen. finanztrends.de hat auf die veröffentlichten Inhalte keinen Einfluss und vor Veröffentlichung sämtlicher Beiträge keine Kenntnis über Inhalt und Gegenstand dieser. Die Veröffentlichung der namentlich gekennzeichneten Beiträge erfolgt eigenverantwortlich durch Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen o.ä. Demzufolge kann bezüglich der Inhalte der Beiträge nicht von Anlageinteressen von finanztrends.de und/ oder seinen Mitarbeitern oder Organen zu sprechen sein. Die Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen usw. gehören nicht der Redaktion von finanztrends.de an. Ihre Meinungen spiegeln nicht die Meinungen und Auffassungen von finanztrends.de und deren Mitarbeitern wider. (Ausführlicher Disclaimer)

Anzeige
x