Wer TUI Aktien im Depot hat und nun entsprechend Bezugsrechte eingebucht bekommen hat, der sollte aufpassen, dass diese Bezugsrechte auch in der einen oder anderen Form genutzt werden. Denn wenn die Bezugsrechte nicht innerhalb der eingeräumten Frist ausgeübt oder verkauft werden, dann verfallen sie. TUI teilt dazu mit, dass es keinen Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte geben soll. Und es geht hier nicht um ein paar Cents, denn die Bezugsrechte notierten vorigen Freitag bei Handelsende (Xetra-Handel) schließlich bei knapp 3 Euro – je Stück. Das liegt natürlich daran, dass es hier um keine kleine Kapitalerhöhung geht. Stattdessen sollen ja für 29 bestehende Aktien 25 neue Aktien bezogen werden können.
TUI Bezugsrechte: Welche Fristen zu beachten sind
Im Hinblick auf die Bezugsfrist gilt es zu beachten: Eine Ausübung der Bezugsrechte soll bis zum 26. Januar 2021 möglich sein, so TUI. Wer aber gar nicht ausüben möchte und Bezugsrechte im Depot hat, der sollte sie dann verkaufen – und das geht keineswegs bis zum 26. Januar! Denn TUI teilt mit, dass der Handel mit den Bezugsrechten nur bis zum 22. Januar möglich ist. Der Handel mit den Bezugsrechen soll im Xetra-Handel dort mit einer Schlussauktion enden. Diese soll „frühestens“ um 11:45h MEZ starten. Und im Handel der Wertpapierbörse Hannover soll es dazu eine spezielle Mittagsauktion geben. Dies sollte beachten, wer Bezugsrechte eingebucht bekommen hat und diese noch verkaufen möchte.
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